Krankengeld Dauer
Krankengeld – Dauer der Zahlung des Krankengeld
Die Krankengeld Dauer entscheidet über die finanzielle Absicherung des Kranken. Schließlich erhält ein Arbeitnehmer Krankengeld nicht unbegrenzt. Die Auszahlung erfolgt im Anschluss an die 6 Wochen, in denen der Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bekommt.
Die Dauer der Krankengeld-Zahlung
Der Anspruch auf die gesamte Krankengeld Dauer beginnt eigentlich an dem Tag der Krankmeldung. Allerdings ruht dieser Anspruch bei Arbeitnehmern. Schlussendlich erhalten diese zunächst eine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch ihre Arbeitgeber. Darüber hinaus ruht der Krankengeld-Anspruch, wenn folgende Leistungen bezogen werden:
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld
- Versorgungs- bzw. Verletztengeld
- Mutterschaftsgeld bzw. Geld in der Elternzeit
Sie bekommen Krankengeld aufgrund derselben Erkrankung innerhalb der „Blockfrist“ von 3 Jahren für eine Krankengeld Dauer für höchstens 78 Wochen. Diese Dreijahresfrist ist unbeweglich und beginnt mit dem Auftreten der Erkrankung.
Dabei rechnet man auch die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mit an, sodass die Krankenkasse über einen Zeitraum von 72 Wochen zahlen muss. Für den Fall, dass die Krankheit häufiger auftritt, kommt es nur dann zu einer erneuten Blockfrist. Wenn der Krankenversicherte zwischenzeitlich mindestens ein halbes Jahr lang nicht erkrankt bzw. arbeitsfähig oder entsprechend vermittelbar ist. Auch eine neue Krankheit, die nichts mit der vorangegangenen Erkrankung zu tun hat, bedingt keine erneute Blockfrist, die Krankengeld Dauer verlängert sich nicht.