Was beinhaltet die Arbeitslosenversicherung?

Die staatliche Arbeitslosenversicherung gehört in Deutschland zum allgemeinen sozialen Sicherungssystem. Die Leistungen beinhalten Zahlungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Außerdem finanziert sie verschiedene (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben. Die Arbeitslosenversicherung ist wichtiger Teil der Sozialversicherung. Sie unterstützt Personen, die ihre Arbeit verloren haben, aber auch Personen im Wehrdienst oder in Zeiten der Kinderpflege. Sie dient daher auch generell zur Arbeitsförderung.

Arbeitslosen-Pflichtversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist verpflichtend für

  • abhängig beschäftigte Personen, welchen vom Arbeitgeber Zeit, Dauer, Ort und Art ihrer Tätigkeit vorgeschrieben ist
  • Wehrdienstleistende im Rahmen eines freiwilligen Wehrdienstes
  • Gefangene, welche zugewiesene Arbeit verrichten
  • in Ausbildung befindliche Geistliche, wie etwa Postulanten und Novizen
  • Bezieher von Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Pflegegeld
  • Bezieher von Krankengeld, Krankentagegeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld
  • Bezieher von Erwerbsminderungsrente

Eine Reihe von Personen in bestimmten Dienstverhältnissen unterliegen jedoch nicht der Pflichtversicherung, wie etwa Beamte, Richter, Berufssoldaten, Geistliche, Rentner und geringfügig Beschäftigte.

Freiwillige Weiterversicherung

Anders als bei den anderen Formen der gesetzlichen Sozialversicherung besteht nicht die Möglichkeit, sich durch eine Privatversicherung gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Personengruppen, die nicht pflichtversichert sind, eine freiwillige Weiterversicherung abschließen.

Nicht pflichtversichert sind Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb des EU-Raums beschäftigt sind. Sie können sich jedoch freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiter versichern, wenn vor der Selbständigkeit ein Dienstverhältnis im Rahmen der Arbeitslosenpflichtversicherung bestand. Die Bemessungsgrundlage für diese monatlichen Versicherungsbeiträge ist dabei ein fiktives Einkommen nach der monatlichen Bezugsgröße. Für Selbständige werden in den ersten zwei Jahren 50 Prozent dieser Bezugsgröße herangezogen. Für Pflegepersonen nur 10 Prozent.

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Mit der verpflichtenden Arbeitslosenversicherung werden Lohnersatzleistungen sowie Leistungen zur Arbeitsförderung finanziert. Das jeweilige Arbeitsamt ist dafür zuständig, die Arbeitslosen- und Förderentgelte auszuzahlen. Sie müssen üblicherweise einen Antrag bei Ihrem Arbeitsamt einreichen, um eine dieser Leistungen zu erhalten. Gelegentlich werden auch erhebliche Arbeitsausfälle von den Arbeitgebern oder einer Betriebsvertretung bekannt gegeben.

Die einzelnen Leistungen fallen grob in die Bereiche

  • Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung und Insolvenzgeld
  • Berufs- und Arbeitsmarktberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
  • Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur Berufswahl, Berufsausbildung, Berufsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung
  • zur Aufnahme einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • zum Verbleib in Beschäftigung (Kurzarbeitergeld)
  • zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

Wie finanziert sich die Arbeitslosenversicherung?

Ähnlich wie die Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung finanziert sich die Arbeitslosenversicherung hauptsächlich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese Beiträge werden über Einzüge von den Gehältern einbehalten. Der Beitragssatz beträgt derzeit 3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Die Bundesagentur für Arbeit ist Trägerin der Arbeitslosenversicherung und zieht diese Beiträge ein. Zusätzlich werden diese über Umlagen, über Mittel des Bundes und anderweitige Einnahmen ergänzt.