Krankengeld Höhe
Wie hoch ist mein Krankengeld?
Krankengeld Höhe – Die Höhe des Krankengeldes ist eine der wichtigsten Fragen im Krankheitsfall. Da es im Falle einer Krankheit meist zum Arbeitsausfall kommt, sind fast alle Betroffenen auf die Zahlung des Krankengeldes angewiesen. Hier finden Sie alle Informationen zur Höhe des Krankengeldes.
Gesetzliche Höhe des Krankengeldes
Grundsätzlich ist die Krankengeld-Berechnung etwas umständlich. Die Höhe der Krankengeld-Leistung hängt zunächst vom Einkommen ab, welches der Patient vor der Erkrankung regelmäßig erhalten hat. Häufig legt die Krankenkasse für die Berechnung der Krankengeld-Leistung das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate zugrunde. Die Höhe der Leistung liegt bei 70 Prozent des Bruttoeinkommens und ist auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens beschränkt. Finanzielle Vorteile entstehen dem Patienten bei einer Arbeitsunfähigkeit also nicht. Das Krankengeld wird pro Monat für 30 Tage und für maximal 78 Wochen (Zeitraum: drei Jahre) gezahlt.
Wie viel Krankengeld wird gezahlt? Unterliegt Krankengeld der Steuerpflicht?
Solange ein Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld hat, wird die Höhe des Krankengeld in Abhängigkeit von seinem Gehalt errechnet. Einen einheitlich festgesetzten Betrag für die Höhe des Krankengeldes gibt es nicht. Das Krankengeld ist stets niedriger als der zuvor bezogene Bruttoverdienst (rund 70 Prozent). Die Ersatzleistung darf zudem nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes betragen. Wer Krankengeld zum ersten Mal beantragt, muss mit einer langen Bearbeitungszeit rechnen. Deshalb sollte sich jeder möglichst eine Kopie des Krankengeld-Zahlscheines machen. Beim nächsten Arztbesuch kann so zumindest eine Fotokopie vorgelegt werden, die der Arzt entsprechend ausfüllen kann. Das Warten auf das Original kann unter Umständen sehr lange dauern.
Krankengeld wird in voller Höhe eigentlich steuerfrei ausgezahlt. Dennoch muss es der Arbeitnehmer auf seiner Steuererklärung mit angeben, weil es für die Errechnung des Steuersatzes eine Rolle spielt. Wie viele andere Lohnersatzleistungen fällt auch das Krankengeld unter den Progressionsvorbehalt. Wer Krankengeld innerhalb der 3-Jahres-Frist erhalten hat, muss, um erneut einen Anspruch auf die Ersatzleistung zu erwerben, zunächst wieder sechs Monate lang gearbeitet haben. Sollte es innerhalb der drei Jahre zum Ausbruch einer völlig anderen Erkrankung kommen, kann ein Arbeitnehmer jedoch vor Ablauf dieser Frist einen erneuten Antrag auf den Erhalt von Krankengeld stellen.