Krankschreibung bei Operationen

Sonderfall Arbeitsunfähigkeit wegen einer Operation

Krankschreibung bei Operationen – Man geht nichts ahnend die Treppe herunter, tritt falsch auf, knickt um und fällt hin. Plötzlich zieht sich ein nahezu unaushaltbarer Schmerz durch das Bein, der Fuß schwillt an und laufen geht auch nur noch schwer oder gar nicht mehr.

Wenn man eine Diagnose bekommen hat und eine Operation nicht unumgänglich ist, wird meist schon ein Zeitraum fest gelegt wann diese stattfinden sollte. Es gibt ambulante und stationäre Operationen, in beiden Fällen wird es geraten einige Tage danach zu Hause zu bleiben und sich zu ausgiebig erholen, weil man noch sehr geschwächt ist von der Narkose. Je nach Schwere der Operation werden die Krankheitstage variiert. Da man nach einem Beinbruch oftmals 6-8 Wochen zur Genesung benötigt, wird es also bei einer Operation wohl noch ein Weilchen länger dauern.

Wenn man Berufstätig ist, sollte man mit dem Arbeitgeber sprechen und den Termin bestätigen lassen, sollte der Moment nicht günstig sein, kann man den Operationstag geringfügig verschieben. Kein Arbeitgeber wird erbaut sein erst recht nicht wenn die Fehltage sich auf 6 Wochen ausbreiten, außerdem sollte jeder Arbeitnehmer wissen, dass die Krankheit nicht vor einer Kündigung schützt. Durchaus gibt es Betriebe ob Groß oder klein die so etwas nicht dulden, wenn zum Beispiel der Mitarbeiter neu ist oder sich in der Probezeit befindet. Es gibt aber auch tolerante Chefs. Keinen falls die Operation wegen dem Arbeitgeber absagen, es geht um die eigene Gesundheit und die sollte an erster Stelle stehen.

Ab der 6 Woche bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse, die Höhe der Berechnung findet man im Internet (ca. 80% vom Netto Gehalt). Sollte man im Urlaub einen Unfall haben wo eine Operation notwendig ist, kann der Urlaub für die krankgeschrieben Tage wieder Gut geschrieben werden (gilt auch für normale Erkrankungen).

Sonderfall Schönheitsoperation

Operationen, die allein die Ästhetik und Schönheit betreffen nehmen einen Sonderfall ein. In der Klinik selber bekommt man keine Krankschreibung, denn krank schreiben übernimmt hier der Hausarzt, egal ob die Schönheits-OP im Inland oder Ausland durchgeführt wurde.

(Referenz vgl. Medical-partners.de/ i.V.m. www.medical-partners.de/FAQ.html).

Weiterhin übernimmt auch die Krankenkasse in den wenigsten Fällen die Kosten und damit auch die Folgekosten für eine Operation. Nur in seltenen Fällen erklärt sich die Krankenkasse zu einer Zahlung bereit und auch nur dann, wenn z.B. sehr große Brüste einer Frau das Leben sichtlich beschweren, dann wiederum heißt es aber nicht Schönheitsoperation oder ästhetische Operation, sondern wird unter plastische Operation eingetragen. Auch starke seelisch Belastungen können dazu führen, das Krankenkassen Zuschüsse geben.

Die Begründung der Nichtübernahme liegt dabei in der medizinischen Notwendigkeit, die in den meisten Fällen nicht gegeben sind.

Eine körperliche Verletzung solchen Ausmaßes, egal ob nun freiwillig zugefügt oder durch einen Unfall, bedarf auf der anderen Seite aber einer Krankschreibung falls man sich nicht fähig zum Arbeiten fühlt. In der Regel übernimmt dies der Hausarzt. Studien belegen allerdings auch, dass viele Patienten lieber Urlaub einreichen, als für eine Schönheits-OP einen Krankenschein einzureichen.