Krankengeld bei Minijob

Krankengeld bei Minijob – Zwar ist ein Minijob eine Tätigkeit wie jede andere und die Jobber haben auch die gleichen Rechte wie „normale“ Arbeitnehmer. Wird ein Minijobber aber krank, hat er in Bezug auf die Auszahlung von Krankengeld große Nachteile.

Das Wichtigste zum Krankengeld beim Minijob:

  • Minijobber erhalten bis zum 42. Tag der Krankheit die Lohnfortzahlung
  • Es gibt kein Krankengeld für Minizauber.
  • Sie müssen unbedingt den Krankenschein beim Arbeitgeber abgeben.

 Was muss ich wissen zum Krankengeld bei Minijob

Krankengeld bei MinijobWer nun denkt, Minijob hätten kein Recht auf Krankengeld, der hat weit gefehlt. Im Entgeltfortzahlungsgesetz Paragraph drei und vier ist festgesetzt, dass auch Minijobbern war im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung zusteht. Doch gibt es hier eine wichtige Ausnahme: Arbeitnehmer in einem Mini Job dürfen erst von dem oben genannten Recht Gebrauch machen, wenn das Arbeitsverhältnis für mindestens vier Wochen besteht. Außerdem darf in dieser Zeit keine Unterbrechung vorkommen.

Auch für einen Minijob gehört es zur Pflicht, dem Arbeitgeber eine AU vorzulegen, die bescheinigt, dass man nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Arbeit nachzugehen. Der erkrankte muss die Arbeitszeit nicht nachholen und keinerlei verkürzte Lohnzahlungen in Kauf nehmen. Dennoch ist ihr Chef nur dazu angehalten eine Abrechnung bzw. eine Fortzahlung bis zum 42. Krankentag zu gewährleisten. Danach entfallen alle Ansprüche. Schließlich bekomme nur fest angestellte auch das Krankengeld von den Krankenkassen. Diesen Anspruch dürfen Minijob nicht geltend machen.

Warum bekommen Manager war kein Krankengeld?

Ganz einfach: Der Arbeitgeber leistet ganz andere Zahlungen. Er zahlt zwar die Krankenkassenbeiträge. Das bedeutet jedoch nicht das Arbeitnehmer nicht automatisch versichert sind. Es handelt sich hierbei vielmehr um einen Risikostrukturausgleich, so dass Krankengeld eine Mini Job ausgenommen ist. Anders sieht das bei denjenigen aus, die einer Beschäftigung und eine Mini Job nachgehen. In diesem Fall ist man ordentlich krankenversichert über die Hauptbeschäftigung und den ersten Arbeitgeber. Hier erhält man natürlich auch Krankengeld.

 Wann gibt es Krankengeld bei Minijob?

Krankengeld bei Minijob? Auch für Minijobber gilt: Wer längerfristig erkrankt, erhält von seinem Arbeitgeber über einen Zeitraum von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Dafür muss der Jobber mindestens vier Wochen durchgängig beschäftigt gewesen sein. Die Höhe der Fortzahlung hängt von der Arbeitszeit ab, die durch die Krankheit ausgefallen ist. Dabei zählen Überstunden mit. Wenn die Arbeitszeit schwankt, zählt die Arbeitszeit der vergangenen 12 Monate. Wer auf Abruf arbeitet oder nicht weiß, wie viele Stunden er ohne die Krankheit hätte arbeiten müssen, muss ebenfalls den Zwölfmonatszeitraum wählen.

Endet die Zeit der Lohnfortzahlung durch den Auftraggeber, steht der Minijobber ohne Krankengeld und ohne Einkünfte da, falls er noch länger krank ist. Gegen die Krankenkasse hat er keinerlei Anspruch auf Krankengeld. Der Grund: Bei einem Minijob ist der Arbeitnehmer nicht selbst regelmäßig krankenversichert. Die meisten Personen sind hier familienversichert. Für einen Großteil der Minijobber endet also die Verdienstversicherung bei Eintreten eines Krankheitsfalls nach der Lohnfortzahlung durch ihre Arbeitgeber.

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