7 Irrtümer rund um Krankschreibungen
Kennen Sie die 7 Irrtümer rund um Krankschreibungen? Eigentlich gibt es die meisten Irrtümer rund um Krankschreibungen, da viele mehr dem gefährlichen Halbwissen anderer vertrauen, als den wahren Fakten. Tatsächlich können Sie den meisten Ärger mit ein paar Tipps und Hinweisen ganz einfach aus dem Weg gehen. Schließlich geht es zumeist um das Krankengeld, das Entgelt, den gelben Zettel und die richtigen Zeiten. Wir wollen nun ein für alle Mal die wirklich wichtigen und wahren Fakten liefern. So bekommen Sie garantiert Krankengeld.
Lesen Sie die 7 Irrtümer rund um Krankschreibungen
Krankschreibungen per E-Mail versenden
Auch wenn wir im digitalen Zeitalter leben, bedeutet dies nicht, dass sie den Krankenschein einfach per E-Mail abfotografieren und dem Arbeitgeber senden. In den meisten Fällen muss dieser durch eine andere Person persönlich übergeben werden oder per Post an der richtigen Adresse ankommen. Gehen Sie auf Nummer sicher, greifen Sie am morgen zum Telefon und kontaktieren die richtige Person. Lassen Sie schnellstmöglich den Krankenschein durch einen Vertreter auf Arbeit abgeben oder senden diesen schnellstmöglich per Post.
Es ist nicht zulässig, einen Krankenschein per E-Mail zusenden.
Ein schneller Anruf für die Krankschreibung ist ausreichend
An diesem Irrtum ist etwas dran. Schließlich sollten Sie Ihren Chef schnellstmöglich am Morgen darüber informieren, dass Sie heute nicht auf Arbeit kommen. Gehen Sie bestenfalls noch am selben Tag zum Arzt, um sich einen Krankenschein auszustellen. Es gibt einige Arbeitgeber, die auch bei einem einmaligen Fehlen einen Krankenschein verlangen. Hier können Sie nicht davon ausgehen, dass ein Anruf ausreicht. Informieren Sie sich am besten vor einer Krankheit, was im Bedarfsfall zu tun ist.
Deutschlandweit gilt die Krankschreibung mit dem gelben Zettel!
Während Krankschreibungen Kündigungsschutz?
Zugegeben: Das ist einer der hartnäckigsten Irrtümer, der sich rund um den Kündigungsschutz bewegt. Dabei entspricht dies nicht der Wahrheit. Tatsächlich ist es sogar möglich, dass ein Arbeitgeber aufgrund einer Krankheit eine Kündigung ausspricht.
So wirken sich zum Beispiel über 6 Wochen Krankheit im Jahr geschäftsschädigend aus, sodass in diesem Fall der Chef das Recht hat, eine Kündigung auszusprechen. Unter dieser Zeitgrenze jedoch ist das nicht möglich.
Während Krankschreibungen Zuhause bleiben
Das entspricht auf keinen Fall der Wahrheit. Schließlich müssen Sie auch weiterhin am Alltag und Leben teilnehmen. Besorgungen des täglichen Lebens, wie zum Beispiel der Einkauf im Supermarkt oder die Apotheke, gehören auch in der Krankheit dazu. Sie sollten es lediglich vermeiden, abends im Restaurant, in der Kneipe oder im Café mit Freunden Ihre Krankheitszeit zu verbringen.
Alles, was Sie mit der Genesung vereinbaren, ist auch im Krankheitsfall erlaubt.
Erst nach Krankschreibungen ist Arbeiten erlaubt
Ein großer Irrtum, den wir so nicht weiter stehen lassen wollen. Natürlich dürfen Sie wieder auf Arbeit erscheinen, wenn Sie es sich zumuten können. Dennoch warnen wir davor, mit einer schweren Grippe oder Erkältung zur Arbeit zu gehen. Schließlich können Sie so Ihre Arbeitskollegen anstecken. Darüber hinaus kann sich eine Krankheit auf diese Weise verschärfen. So ist es immer sinnvoll, mit einem Arzt über einen schnelleren Arbeitseintritt zu sprechen.
Im Anschluss an eine Krankheit geht es nicht in den Urlaub
Es stellt kein Problem dar, wenn eine Krankschreibung ausgestanden ist, einen vorab genehmigten Urlaub anzutreten. Lediglich im Zeitrahmen der Krankschreibung ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ein Urlaub genehmigt wird. Ausnahmen bilden hier zumeist Kuraufenthalte, die ebenfalls eine Genesung beschleunigen sollen.
Keinesfalls ist es zu empfehlen, ohne Rücksprache mit dem Chef in der Zeit der Krankheit zu verreisen. Hier hat es bereits Gerichtsurteile gegeben, die einer Kündigung zustimmten, als der Chef seine eigentlich krankgeschriebenen Angestellten im Internet auf den sozialen Plattformen in der Sonne entdeckte.
Ist der Urlaub bestätigt, kann er auch nach der Krankheit angetreten werden.
Wer zuhause ist, darf drei Tage warten
Ein Trugschluss, wenn Sie mit dem behandelnden Arzt keine Rücksprache nehmen. Es ist zulässig, wenn der Chef schon am ersten Tag einen Krankenschein verlangt. Häufen sich zum Beispiel kurze Fehlzeiten, die immer wieder ohne Attest aufeinanderfolgen. Dann ist eine Abmahnung eine logische Konsequenz.
Fazit – 7 Irrtümer rund um Krankschreibungen
Wie Sie sehen, gibt es reichlich Irrtümer über Krankschreibungen. Wir hoffen, wir konnten mit den wichtigsten Missverständnissen ein für alle Mal aufräumen. Im Grunde genommen gehen Sie keinerlei Risiken ein, wenn Sie direkt am Morgen beim Chef sich entschuldigen und danach zum Arzt fahren.
Fühlen Sie sich an dem Tag selbst noch nicht im Stande einen Arzt aufzusuchen, haben Sie noch in den folgenden zwei Tagen Gelegenheit dazu. Dennoch sollten Sie niemals abwarten oder eine Überschreitung der Fristen riskieren. Schließlich drohen hier nicht nur Abmahnungen, sondern auch Kündigungen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die bestmögliche Behandlung und kooperieren mit dem Arbeitgeber. Dann gehen Sie keine Risiken ein.
Es hat zahlreiche Gerichtsurteile gegeben, die für den Arbeitgeber gesprochen haben, da Arbeitnehmer und Angestellte viel zu fahrlässig mit den Krankheitszeiten umgegangen sind. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihrem Arbeitgeber mit unentschuldigtem Fehlen auch finanziell schädigen. So ist nicht davon auszugehen, dass man einen unbegrenzten Kündigungsschutz während der Krankheitszeit genießt. Dauert die Krankheit mehr als sechs Wochen an, kann Ihr Chef Ihnen auch kündigen, um das eigene Unternehmen vor hohen Verlusten zu schützen.