Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz AU – bestätigt die Krankschreibung durch den Arzt und stellt neben der Diagnose den Zeitraum für den Anspruch auf das Krankengeld fest. Hier finden Sie alle Infos zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Erfahren Sie, wann der Krankenschein beim Chef vorliegen muss. Zudem liefern wir die häufigsten Fallstricke.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kur AU – wird in der Regel von Ärzten oder Zahnärzten ausgestellt. Sie bekommen den Schein, wenn Sie an einer Krankheit leiden. Diese macht es unmöglich, den Beruf kurz- oder langfristig auszuüben.
Im Arbeitsvertrag ist vereinbart: Sie leisten eine bestimmte Arbeit und bekommen jeden Monat Ihr Gehalt. Wenn Sie wegen einer Krankheit Ihrem Beruf nicht nachkommen können, muss ein Arzt eine AU erstellen, die und den Zeitraum Krankheit festhalten.
Als Ausnahme und nach Prüfung darf der AU bis zu 3 Tage zurück datiert werden. In AU-Richtlinie gibt es alle Details!
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Bedeutung
Für den Arbeitnehmer hat die Krankmeldung mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine maßgebliche Bedeutung.
- Das Datum steht auf der ersten AU. Es wirkt sich auf den Zeitraum der Lohnfortzahlung aus.
- Der Arbeitgeber muss bis zu 6 Wochen nach Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das laufende Gehalt zahlen.
- Dafür maßgeblich ist das Datum auf der AU. (weiterführende Facherklärung auf wikipedia )
Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Am Ende des 42. Tages der Krank-Meldung zahlt die Krankenkasse das Entgelt in Form von Kranken-Geld. Diese kann bis zu 6 Monate dauern. Zwar bringt die Krankengeld-Leistung Hartgeld Einbußen mit sich, weil ein gesetzlich Versicherter so nur etwa 90 Prozent seines Netto Gehalts erhält. Dennoch ist sie für viele Menschen eine wichtige Stütze in schweren Zeiten.
Wer finanziell nicht über die Runden kommt, kann den Ausfall aber durch eine private Krankentagegeld-Versicherung ausgleichen.
Privat-versicherte Personen können das Krankentagegeld hingegen individuell mit der Krankenversicherung vereinbaren.
Generell sollte dies jedoch im Rahmen eines „normalen“ Netto-Einkommens liegen. Für alle Beteiligten ist das Datum auf der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtig.
Wenn Sie beispielsweise wieder gesund und arbeitsfähig sind. Später jedoch erneut unter der selben Erkrankung leiden und krankgeschrieben werden, zählt für die Gehalts-Fortzahlung und die Krankengeld Zahlung stets das Datum der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Im Prinzip müssen Sie sich keine Gedanken machen, wenn Sie
- schnell einen Arzt aufsuchen,
- den Krankenschein beim AG einreichen und bei der Krankenkasse.
- Vorab rufen Sie bei Ihrem Chef oder im Sekretariat so früh wie möglich an – schließlich profitiert das ganze Team von einer schnellen Information.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Gesetzliche und private Krankenversicherung
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss er sich zunächst bei seiner Krankenkasse krank melden. Diese Mitteilung dient in erster Linie als Grundlage für den Zeitraum der Lohnfortzahlung und das Krankengeld. Im Einzelfall kann es hierbei zu Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Krankenkasse kommen, wann wer was zu bezahlen hat.
Wo den Krankenschein abgeben?
- Ein versicherter Arbeitnehmer erhält die AU in 3-facher Ausfertigung per Gesetz.
- Die Krankenkasse erhält das Original und der Arbeitgeber bekommt die erste Kopie.
- Die zweite Kopie verbleibt in der Patienten Akte bei dem Arzt. Die Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält nicht die Diagnose, sondern ausschließlich den Zeitraum der Krank-Schreibung.
- Die Diagnose ist hier nur für die Kranken-Kasse relevant, nicht für den Chef.
Auch privat Versicherte können sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in 3-facher Form geben lassen. Der behandelnde Arzt kann hier aber auch eine einfache Ausfertigung der AU ausstellen, die der Patient sodann selbst verteilen muss.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Fristgemäße Vorlage
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss üblicherweise am dritten Tag einer Erkrankung vorgebracht werden. Einigen Arbeitgebern genügt die Vorlage aber auch am vierten Krankheits-Tag. Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber bereits vor dem dritten Tag verlangt wird, kann es problematisch werden. In der Regel ist dies der Fall, wenn ein Arbeitnehmer auffällig oft krank wird und der Verdacht aufkommt, dass die kurz-zeitige Krankheit weder fundiert noch begründet ist. Von den so genannten „Blaumachern“ wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann häufig früher verlangt. Arbeits-rechtlich ist der Arbeitgeber hier im Vorteil, jedoch nur, wenn der Verdacht begründet ist.
Bleiben Sie über viele Tage krank – müssen auch Sonntage, Brücken Tage, Feier-Tage vermerkt werden.
Was passiert, wenn Sie den Krankenschein zu spät abgeben?
Unabhängig davon müssen Arbeitnehmer mit diversen Sanktionen rechnen, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgemäß abgeben. Schlimmstenfalls kommt es zur außerordentlichen Kündigung. Arbeitnehmer haben dann keine guten Chancen, ihren Arbeitsplatz zu behalten, da die Rechtsprechung hier auf der Seite der Chef ist und eine verspätete Abgabe der AU als Pflichtverletzung ansieht. Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer diese Pflicht nachweislich nicht erfüllt hat und auch nach mehrfacher Aufforderung keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgebracht wurde.
Vorsicht vor Stolpersteinen
Jeder Arbeitnehmer ist per Gesetz dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit bei seinem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Krankheit länger an, muss zusätzlich zur Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorgelegt werden. Doch bei einer Krank-Meldung gibt es einige Dinge zu beachten, wenn der Krank-Geschriebene letztendlich keine Nachteile durch seine Erkrankung in Kauf nehmen möchte.
Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitnehmer müssen eine Erkrankung unverzüglich am ersten Tag bei ihrem Arbeitgeber bekannt geben. Die Krank-Meldung kann
- telefonisch,
- per Fax oder
- durch E-Mail erfolgen.
Als Faustregel galt bislang – dass eine Krank-Schreibung durch den Arzt erst am dritten Tag der Erkrankung vorgelegt werden musste. Im November 2012 entschied das Bundes-Arbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen auch schon am ersten Tag einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt verlangen.
Wann AU beim Arbeitgeber vorlegen?
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Arbeitnehmer bereits am ersten Tag einer Erkrankung zum Arzt gehen muss und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Arbeitgeber bringen muss. Galt bislang die 3 Tage Regelung, gilt diese auch weiterhin. So muss ein Attest vom Arzt erst am 4. Krankheits-Tag beim Boss vorliegen. Es sei denn, im Vertrag ist ein kürzerer Zeitraum vereinbart.
In besonderen Fällen kann der Arbeitgeber gleich am ersten Tag einer Erkrankung einen Nachweis vom Arzt verlangen. Sowohl bei einer Krank-Meldung mit Attest als auch bei Krank-Meldungen ohne Attest ist der Chef nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Auskunft über die Art der Krankheit zu geben. Anders verhält es sich aber bei einer Erkrankung, die Ihre Arbeit erschwert oder sogar unmöglich macht.
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit vier Wochen lang krankheits-bedingt nicht ausführen kann, tritt die Lohnfortzahlung in Kraft. Als Ersatz erhält der Kranke bei einer Krankmeldung 6 Wochen lang diese Zahlung. Das bedeutet, für diesen Zeitraum erfolgt die normale Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber.
Wie Sie Krankengeld berechnen?
Der Anspruch auf Lohn-Fortzahlung endet, wenn die Höchstgrenze von 42 Kalendertagen erreicht wird. Dauert die Krankheit länger als 6 Wochen an? Dann stellt der Arbeitgeber die Entgelt-Zahlung ein und der Erkrankte erhält Krankengeld von der Krankenkasse.
Dieses Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Brutto Gehalts und max. 90 Prozent des Netto Gehalts und wird kalendertäglich gezahlt. Daher ist es sinnvoll und wichtig, jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Kranken-Versicherung zu geben.
Liegen die Krankschreibungen für die ersten sechs Wochen der Erkrankung nicht bei der Krankenkasse vor? So zahlt diese nach Ende der Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber auch kein Krankengeld.
Arbeitgeber dürfen Krankmeldungen überprüfen
Bei berechtigten Zweifeln an der Echtheit der Kranheit darf der Arbeitgeber die Krank-Meldung checken. Er kann den Arbeitnehmer zum Beispiel zu Hause besuchen oder den Auftrag an einen Detektiv geben, die Echtheit der Krankmeldung zu überprüfen. Eine Krankmeldung ohne Erkrankung kann im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.
Was Arbeitnehmer in Krankheit tun dürfen?
In leichten Fällen gibt es vom Arbeitnehmer eine Abmahnung unter Androhung einer verhaltensbedingten Kündigung. Zudem kann der Arbeitgeber von Ihnen Schadens-Ersatz verlangen. Wer krank geschrieben ist, darf trotzdem für
- Einkäufe für den Tages-Bedarf,
- Arzt-Besuche oder auch
- Spaziergänge zur Genesung das Haus verlassen.
Vorsicht: Andere Arbeiten dürfen während dieser Zeit nicht ausgeübt werden, wie zum Beispiel Handwerken oder Urlaub. Prinzipiell gilt jedoch: Was der Arzt Ihnen erlaubt, darf der erkrankte Arbeitnehmer auch ausführen.
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| Autor: Redaktion