Beschwerde: Konflikte mit der Krankenkasse lösen

Eine starke Krankenversicherung beweist sich zumeist dann, wenn es einmal zu Problemen kommt. Wird ein Patient krank, möchte er die Leistungen beantragen und treten in diesem Zusammenhang Konflikte auf, ist eine durchdachte Strategie gefragt. Nur so können Sie eine schnellstmögliche Lösung herbeiführen. Wie Sie ab sofort problemlos alle Konflikte mit der Krankenkasse lösen und an wen Sie sich im Problemfall wenden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Krankenkasse Probleme
Konflikte mit der Krankenkasse lösen © ra2 studio

Beschwerde: Konflikte mit der Krankenkasse lösen

Viele Versicherte stehen erst einmal vor einem ohnmächtigen Problem, wenn Sie zum ersten Mal in einen Konflikt oder in einen Streit mit der Krankenkasse treten. Zum einen kann es sich um zu hohe Beitragssätze und zum anderen um nicht erbrachte Leistungen handeln. Die Ursachen führen zumeist direkt zur Problematik an sich, die nur mit Fachleuten aus dem Weg zu räumen sind.

 Wenn es zu Konflikten mit der Krankenkasse kommt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.

Dabei müssen Sie noch nicht einmal davon ausgehen, dass Sie als kleiner Mann ohnmächtig und ohne eigene Mittel dem Giganten der Krankenkassen gegenüberstehen. Tatsächlich bleiben Ihnen wirksame Methoden, eine Beschwerde direkt beim richtigen Ansprechpartner anzubringen, um die Konflikte mit der Krankenkasse zu lösen.

Konflikte mit den Ärzten und Krankenkassen

Selbst die Bundesregierung arbeitet an einem ordentlichen und übersichtlichen Patientenrechtegesetz, um lange Wartezeiten, Konflikte, Probleme und Behandlungsfehler zu minimieren. Auf diese Weise möchte man die Rechte von den Patienten stärken und deutlicher gegenüber Krankenhäusern und Ärzten machen.

Gleichermaßen soll eine erneute Regelung und Optimierung der Gesetzeslage eine langfristige Verbesserung erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung im Hinblick auf das Konfliktmanagement für Patienten verbessert.

Was empfiehlt die Bundesregierung bei Konflikten mit der Krankenkasse?

Die Bundesregierung empfiehlt auf der Webseite – sich nicht einfach mit Ablehnungen abzufinden, sondern in einen Widerspruch zu treten. Wenn zum Beispiel Medikamente nicht bezahlt oder Operationen abgelehnt werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Krankenkassen nicht für jede Leistung zuständig sind. Zum Teil sind Rentenversicherungen, Sozialamt oder Versorgungsamt ebenso wie Berufsgenossenschaften die richtigen Ansprechpartner. So sollte eine Vorprüfung der Zuständigkeit eine schnellere Lösung herbeirufen.

Allein 2007 gingen ca. 4200 Beschwerden beim Bundesversicherungsamt ein.

Mittlerweile verfügt die unabhängige Patientenberatung in Deutschland – kurz UPD –  über 23 Anlaufstellen und Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet.

Hier erhalten Patienten schnelle und unkomplizierte Informationen, wie sie am besten ihre Ansprüche durchsetzen können. Und das Beste: Die Patientenberatung arbeitet mit den Krankenkassen zusammen, um Konflikte mit der Krankenkasse lösen zu können.

Beschwerden und Konflikte anbringen, aber wo?

Besteht ein begründeter Verdacht, dass Ihre Krankenkasse die Leistungen zu Unrecht nicht bewilligt? Dann sollten Sie sich unbedingt an eine offizielle Annahmestelle wenden.

Für jede Krankenkasse und für jedes Bundesland gibt es eine zuständige Aufsichtsbehörde. Für die landesweiten Krankenkassen sind die Landesministerien zuständig. Hier wird vonseiten der Krankenkasse eine Stellungnahme verlangt. Hätten Sie gedacht, dass 2007 ca. 4200 Beschwerden eingegangen sind und in vielen Fällen die Versicherten von einer Konfliktlösung profitiert haben? Es ist also lohnenswert, hier Zeit und Mühe zu investieren.

Heben Sie unbedingt alle Quittungen und Belege über die erbrachten Leistungen auf, denn diese gelten als Beweisstücke.

Direkt und unverzüglich: Konflikte mit der Krankenkasse lösen

Zunächst einmal sollten Sie versuchen, persönlich in Kontakt mit der Krankenkasse zu treten. Ob es sich nun um Differenzen im Hinblick auf die Beitragssätze und Leistungen handelt: Ein Telefonat erzielt zumeist eine schnelle Lösung. Auf keinen Fall ist es empfehlenswert, Aufforderungen per Brief zu ignorieren und auf stur zu schalten.

Einige der gesetzlichen Krankenkassen haben ein spezifisches Beschwerdemanagement eingerichtet, um aus einem Konflikt keinen festen Streit zu machen. Handelt es sich um offizielle Stellungnahmen, ist es empfehlenswert, diese per Brief bzw. schriftlich vorzunehmen. Denn nur so halten Sie etwas in der Hand, das später auch als Nachweis gilt.

Konflikte mit der Krankenkasse lösen - wie löst man sie
Versicherungsschutz
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Der Vorteil regionaler Beratungsstellen

Möchten Sie einen Ansprechpartner vor Ort in einer Filiale kontaktieren, sollten Sie auch bei der Auswahl der passenden Krankenkasse auf diese Stützpunkte Rücksicht nehmen. Einige Krankenkassen verzichten auf diese Beratungsstützpunkte. Hier bleibt Ihnen nur die Kontaktaufnahme über die Service-Rufnummer.

Ein persönliches Gespräch bleibt die beste Methode, um Konflikte mit der Krankenkasse klären zu können. Oftmals können so Missverständnisse in Minuten aus dem Weg geräumt werden.

Bürgertelefon: Bundesministerium für Gesundheit

Sie haben die Chance, zum einen das Bürgertelefon vom Bundesministerium für Gesundheit als eine der unabhängigen Beratungsstellen aufzusuchen, um sich kompetent und fachkundig beraten zu lassen.

Grundsätzlich handelt es sich um eine unabhängige und neutrale Anlaufstelle für alle Krankenversicherten, die in Konflikt mit der eigenen Krankenkasse geraten. Klären Sie hier kostenlos und persönlich Ihre gesetzlichen Ansprüche und sprechen über persönliche Probleme, um einen wirklich praktischen und handhabbaren Tipp zu bekommen.

Für das Bürgertelefon gelten die folgenden Rufnummern:

  •  Fragen zur Krankenversicherung: 030340606601
  •  Ihre Fragen zur Pflegeversicherung: 030340606602
  •  Fragen zur gesundheitlichen Prävention: 030340606603
  •  Beratung für Gehörlose und Hörgeschädigte: 030340606609

Für alle Hörgeschädigten gibt es auch ein spezifisches Schreibtelefon. Die Faxnummer des Bundesministeriums für Gesundheit lautet 030340606607. Außerhalb der Sprechzeiten von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und an den Freitagen von jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie auch eine E-Mail an das Bürgertelefon unter info.deaf@bmg.bund.de schreiben.

Der gleiche Service bietet sich für die Gebärdensprache über das ISDN Bildtelefon unter 030340606608 an. Wie man sieht: Hier wurde an alles gedacht, um allen Ihren Bedürfnissen und besonderen Voraussetzungen gerecht zu werden.

 Lassen Sie sich persönlich, kompetent und unverbindlich beraten.

Wo Sie sich über die Krankenkasse beschweren

Deutschlandweit gibt es Aufsichtsbehörden für die gesetzlichen Krankenversicherungen und für jedes einzelne Bundesland. Der Oberaufsicht über alle Behörden ist das Bundesversicherungsamt, der wiederum die Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich zugeordnet sind.

So werden hier alle einkommenden Beschwerden und Einzelangaben aufgenommen und verarbeitet. Sie haben also die Möglichkeit, unter 02286190 Kontakt zum Referat II des Bundesversicherungsamt aufzunehmen oder an die Poststelle@bvamt.bund.de eine E-Mail zu schreiben.

Es ist zwingend notwendig, alle persönlichen Details, Informationen, Adresse und Geburtsdatum ebenso wie den Vornamen und den Zunamen, die Krankenversicherung und die Krankenversicherungsnummer mit anzugeben.

Andernfalls kann die Sachlage nicht ordnungsgemäß zugeordnet werden.

Beschwerde Krankenkasse

Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass immer eine andere Aufsichtsbehörde für das jeweilige Bundesland zuständig ist. Andernfalls wären die enorme Fülle an Beschwerden und die differenzierte Ausrichtung nicht zu bewältigen.

Wie Patientenbeauftragte helfen wollen

Mittlerweile gibt es selbst auf Bundesebene einen Beauftragten, der im Namen der Bundesregierung für die Patienten einsteht. Seit 2014 ist das Karl-Josef Laumann. Zunächst sind die Bundesbehörden verpflichtet, Kritik und Beschwerden über Krankenkassen aufzunehmen. So bekommen Patienten und Patientinnen die Chance für ein deutliches Mitspracherecht. Zumal Krankenkassen andernfalls ohne Rücksicht auf Versicherte vorgehen.

Außerdem sollten Patientenverbände und regionale Organisationen in Kontakt mit den Patienten treten. Demzufolge sind sie Anlaufstelle für Beschwerden und Anfragen jedweder Art. Dabei sollten wir nicht unbeachtet lassen, dass es hier zu vielen Problemen kommt.

Jeder Patient hat das Recht, gehört zu werden. Deswegen sollten Sie immer versuchen, den passenden Berater zu kontaktieren. Lieber schauen Sie vor der ersten Kontaktaufnahme einmal öfter auf den Zuständigkeitsbereich, als minutenlang in den Warteschleifen zu hängen und dann beim falschen Berater zu landen.

Holen Sie sich den Rat von Fachleuten und kompetenten Beratern, um gestärkt in den Konflikt mit der Krankenkasse zu treten.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Außerdem  bieten die offiziellen Stellen unabhängige, wissenschaftliche Institute zur Prüfung der Leistungen für die Patienten. Dabei ist die offizielle Aufgabe dieses Instituts, den Krankenkassen auf die Finger zu gucken.

Hier werden Grundlagen erarbeitet, die strukturierte Behandlungen ermöglichen. Seit 2014 ist Peter T. Sawicki der Leiter dieses Instituts, deren Leistungen zum großen Teil von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst und erstattet werden.

Wie Quartalsquittungen für Transparenz sorgen?

Grundsätzlich beziehen wir uns bei den Krankenkassen auf das Sachleistungsprinzip. Dahinter verbergen sich medizinische Leistungen im Krankheitsfall. Im Rahmen der kassenärztlicher Vereinigung erfolgen die Abrechnungen über die Quartalsquittungen.

So können Patienten nachvollziehen, welche Leistungen und welche Kosten abgerechnet wurden. Damit dies mehr Transparenz erhält stellen nicht nur Allgemeinärzte, sondern auch Zahnärzte und das Krankenhaus Quittungen aus. Entweder Sie bekommen den Nachweis von der Krankenkasse oder Sie verlangen sich diesen. Außerdem können Sie die Quittungen auch für einen Tag direkt beim Arzt anfordern.

Lieber gemeinsam als einsam: Patientenorganisationen

Hierbei haben wir es mit Organisationen von Patienten und Betroffenen zu tun. Außer Krankheitsfragen diskutieren diese Gruppen Zuständigkeiten und Probleme mit der Krankenkasse. Des Weiteren gelten hier grundsätzliche Kompetenzen.

So sind Sie gemeinsam viel stärker, als einsam bei einem Konflikt mit der Krankenkasse. Gleichermaßen helfen erfahrene Fachkräfte bei der Lösung und Unterstützung spezieller Aufgaben, die Sie allein kaum bewältigen.

Zu den offiziellen Organisationen gehören zum Beispiel die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. oder die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.

Konflikte mit der Krankenkasse lösen

Konflikte mit der Krankenkasse lösen, so geht’s besser

Außer einem offenen Gespräch und klaren Fakten sollten Sie die Zuständigkeit und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bestens kennen. Andernfalls laufen Sie selbst in eine Sackgasse, aus der Sie nicht mehr herauskommen. Informieren Sie sich auf unserem Portal über die Leistungen, die Ihnen wirklich zustehen. Außerdem geben wir Ihnen die Möglichkeit, Zusatzleistungen und andere Sicherheiten über Tarife zu nutzen.

Ab sofort können Krankenversicherte sogar einzelne Beiträge und Provisionen zurückerhalten, wenn sie die Ansprüche der Krankenkasse nicht wahrgenommen haben. Hierbei handelt es sich oftmals um einen Bonus, der vielen Verbrauchern verwehrt bleibt. Weil sie ihn schlichtweg nicht kennen. In besonders drastischen Fällen wie in schweren Erkrankungen, bei denen die Versicherten um die Anerkennung von Heilmethoden kämpfen, können vor allen Dingen Organisationen und Selbsthilfegruppen ein guter Berater sein.