Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse
Alle bei der Techniker Krankenkasse Versicherten, die großen Einsatz für ihre Gesundheit zeigen, können am Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse teilnehmen. Dieses Programm spornt nicht nur mit Geldleistungen an, sondern bietet auch viele Extras. Zum Sammeln von Bonuspunkten mit bestimmten Aktivitäten dient ein Bonusheft. Es gibt auch Kinderbonushefte für Versicherte unter 15 Jahre. Dafür müssen die Eltern oder der gesetzlichen Vormund die Anforderung und Einlösung vornehmen.
Bonusprogramm-Teilnahme TK
Die Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig. Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, der bei der TK versichert ist. Kinder unter 15 Jahren müssen von ihren Eltern oder dem gesetzlichen Vormund angemeldet werden. TK-Versicherte ab dem Alter von 15 Jahren müssen sich selbst zum Bonusprogramm anmelden und ein Bonusheft zum Punktesammeln anfordern.
Wie das Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse funktioniert
Bonuspunkte bringen alle gesundheitsfördernden Aktivitäten, wie etwa die Mitgliedschaft im Fußballverein, der regelmäßige Check beim Zahnarzt oder ein Nichtraucherkurs. Je mehr Punkte die Versicherten sammeln, desto höher ist der Bonus. Jegliche Aktivität muss im Bonusheft festgehalten und bestätigt werden.
Bereits ab 1.000 gesammelten Punkten gibt es einen Bonus, entweder in der Form von Bargeld oder als Gutschrift. Die Versicherten können wählen, ob sie 30 Euro als TK-BonusDirect ausgezahlt oder 60 Euro als TK-Gesundheitsdividende gutgeschrieben haben wollen. Für alle weiteren 100 Punkte gibt es wahlweise entweder 2,50 Euro als TK-BonusDirect Auszahlung oder als 5 Euro Gutschrift im Rahmen der TK-Gesundheitsdividende.
Bonusprogramm-Aktivitäten
Für maximal zwei erreichte Gesundheitsziele im Bonuszeitraum gibt es jeweils 500 Bonuspunkte. Unter die Aktivitäten für Teilnehmer für Erwachsene fallen beispielsweise folgende Untersuchungen zur Früherkennung und Vorsorge, für welche es jeweils 200 bis 400 Bonuspunkte gibt:
- ein Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre
- Krebsfrüherkennung (Frauen ab 20 Jahre und Männer ab 45 Jahre) beziehungsweise
- Brustkrebsfrüherkennung (Frauen ab 30 Jahre) einmal pro Jahr
- Gesundheits-Check-up einmal im Jahr für 18- bis 34-jährige, ab 35 alle 3 Jahre
- Darmkrebsfrüherkennung (ab 50 bis 54 Jahre) Schnelltest einmal pro Jahr
- Darmkrebsfrüherkennung (ab 55 Jahre) Schnelltest alle zwei Jahre, Koloskopie 10 Jahre
- jährliche Zahnvorsorge
- Mutterschaftsvorsorge
- Rückbildungsgymnastik nach der Schwangerschaft
Zwischen 400 und 500 Bonuspunkte werden für jährliche Schutzimpfungen, Gesundheitskurse (beispielsweise für gesunde Ernährung, Gewichtsreduktion, Stressbewältigung oder zu Suchtmittelkonsum) sowie Sport und Fitness-Aktivitäten vergeben. Darunter fallen beispielsweise die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein, einem Fitnessstudio oder im Betriebs- oder Hochschulsport, ein Sportabzeichen, die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder an einem Online-Kurs beim TK-GesundheitsCoach.
Voraussetzung bei allen Kursen ist, dass diese unter qualifizierter Leitung durchgeführt werden, beispielsweise von einem Sport- oder Wanderverein. Für Leistungssport wie Marathonläufe gibt es keinen Bonus.
Bonus für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre gelten dieselben Regelungen. Hier fallen unter die Aktivitäten für Früherkennung und Vorsorge beispielsweise:
- Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 einmal im Jahr
- Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U10 und U11 einmal im Jahr
- Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und J2 einmal im Jahr
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen zweimal im Jahr
Auch hier gibt es 400 Punkte für Schutzimpfungen und diverse Gesundheitskurse (Bewegung, gesunde Ernährung oder Gewichtsreduktion, Stressbewältigung oder Entspannung, Suchtmittelkonsum, Gewaltprävention in Kitas oder Schulen), aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein und Sportabzeichen. Außerdem werden noch Eltern-Kind-Turnen, Eltern-Baby-Kurs oder der Baby-Schwimmkurs berücksichtigt.
Einreichen des Bonushefts
Ein Bonusheft dient zwölf Monate lang zum Punktesammeln. Damit diese nicht verfallen, muss das Heft spätestens drei Monate nach Ablauf des Bonuszeitraums bei der Techniker Krankenversicherung eingereicht werden. Diese Frist gilt auch für alle Vorgänge, die Online beziehungsweise über TK-App zum Bonusprogramm vorgenommen werden.
Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse online
Es gibt auch die Möglichkeit, das TK-Bonusprogramm komplett online durchzuführen. Dazu dient die sogenannte TK-App, die über die Website der Krankenkasse erhältlich ist. Über diese App können die Versicherten jederzeit neue Aktivitäten einreichen, die gesammelten Punkte einsehen und einlösen oder ein neues Bonusheft anfordern.