Bonusprogramm HEK – Hanseatische Krankenkasse
So profitieren Sie vom Bonusprogramm der HEK – Hanseatische Krankenkasse
Die Krankenkassen in Deutschland belohnen alle ihre Kunden, die aktiv etwas für ihre eigene Gesundheit tun, um lange fit und agil zu bleiben. Das Bonusprogramm HEK – Hanseatische Krankenkasse lässt sich überdies individuell auf die jeweilige Lebenssituation zuschneiden. Egal ob Berufsanfang in der Ausbildung oder im Studium, mit oder ohne Familie, es gibt attraktive Geldbeträge oder anderweitige fördernde Maßnahmen für HEK Mitglieder, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Höhe der Bonuszahlungen
Jedes HEK Mitglied kann den sogenannten Gesund-Leben-Bonus in Höhe von 160 Euro plus 50 Euro für jedes mitversicherte Familienmitglied im Jahr beantragen. Es gibt auch Zuschüsse für Zahnbehandlungen und Babygeld. Dies gilt auch als Rückerstattung für die nachgewiesenen Kosten einer Krankenzusatzversicherung, einer Unfallversicherung oder einer Versicherung für die Altersvorsorge. Wenn die nachgewiesenen Kosten unterhalb dieser genannten Bonushöhe liegen, werden maximal die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten rückerstattet.
Voraussetzungen für das HEK Bonusprogramm
Der Gesund-Leben-Bonus gilt sowohl für Singles, Ehepaare als auch die ganze Familie, selbst Versicherte oder deren mitversicherte Angehörige. Benötigt wird das Gesund-Leben-Bonusheft, um dort die Gesundheitsvorsorge von den behandelnden Ärzten und Zahnärzten dokumentieren zu lassen. Die Voraussetzung für den Bonus ist, dass folgende Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden können:
- Altersentsprechender Impfschutz
- Zahngesundheitsuntersuchung (ab 18 Jahren einmal jährlich, jüngere Versicherte zweimal jährlich)
- Gesundheits-Check-up (ab 35 Jahren alle zwei Jahre)
- Frauen: Krebsvorsorgeuntersuchung (ab 20 Jahren einmal jährlich)
- Männer: Krebsvorsorgeuntersuchung (ab 45 Jahren einmal jährlich)
Liegt kein Gesund-Leben-Bonusheft vor, lassen sich diese Untersuchungen auch durch Kopien entsprechender Nachweise wie Impfpass oder Zahnbonusheft belegen. Das Gesund-Leben-Bonusheft muss spätestens bis 31. März des Folgejahres bei der HEK eingereicht werden.
Bonusprogramm für Kinder
Schon die Kleinsten können einen Bonus, das Babygeld der HEK in Höhe von 200 Euro, erhalten. Voraussetzung ist, dass die Mutter und ihr Baby bei der HEK versichert sind. Für die Auszahlungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie des Mutterpasses mit Nachweisen durchgeführter Vorsorgeuntersuchungen
- Teilnahmenachweis an Kursen für Schwangerschaftsgymnastik, wie z. B. Yoga, Geburtsvorbereitungskurs etc.
- Nachweis über die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U3 des Neugeborenen
Bonusprogramm für Zahnbehandlungen
Alle Versicherten ab 16 Jahren können von der HEK einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung erhalten. Dazu wird nur ein Originalbeleg zur Vorlage bei der HEK benötigt. Als Zuschuss gibt es mindestens 50 Euro und maximal die Höhe der Selbstkosten. Versicherte ab 16 können diesen Zuschuss alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt in den letzten fünf Jahren erfolgte und dass zumindest eine Kopie des Zahnbonusheftes vorliegt.