Krankengeld nach 6 Wochen – was passiert?
Krankengeld nach 6 Wochen? Jeder Arbeitnehmer hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Zunächst beantragen Sie Krankengeld, wenn Sie Ihre Arbeit durch eine lang andauernde Krankheit nicht mehr ausführen können.
Was passiert mit dem Krankengeld nach 6 Wochen?
Zunächst erhält der Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung eine Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Diese Fortzahlung ist gemäß § 3 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz) fest geregelt. Danach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, wenn er erkrankt und dadurch arbeitsunfähig ist.
Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld ist, dass der Arbeitnehmer die Erkrankung nicht zu verschulden hat, wie zum Beispiel bei einem vorsätzlich durchgeführten Delikt, das schließlich zur Arbeitsunfähigkeit führte. Der Anspruch auf die Lohnfortzahlung besteht für sechs Wochen. Das Krankengeld beginnt nach 6 Wochen. Das Arbeitsverhältnis muss dabei mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden haben.
Krankengeld nach 6 Wochen
Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, kann Krankengeld beantragen. Denn der Arbeitgeber zahlt nach Ablauf der 6-Wochen-Frist keinen Lohn mehr an den Arbeitnehmer aus. Das Krankengeld wird bei der Krankenkasse beantragt, die frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden sollte. Das Krankengeld wird in Höhe von 90 Prozent des jeweiligen Nettogehaltes ausgezahlt.
Das geht wie folgt vonstatten:
- Nach sechs Wochen Krankheit erhält der Arbeitnehmer Post von seiner Krankenkasse.
- Den Antrag auf Krankengeld senden Sie mit einer Bestätigung des Chefs und des Arztes an die Krankenkasse zurück.
- Die Krankenkasse prüft den Antrag anschließend auf Richtigkeit und zahlt das Krankengeld fristgemäß aus.
Die Krankenkasse erfährt über die Durchschrift der Krankschreibung, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zuleitet, zwar von dessen Krankheit. Kommt jedoch nach den sechs Wochen beziehungsweise kurz vor Ablauf der 6 Wochen keine Post von der Krankenkasse? Dann sollten Sie in Eigenregie Ihre Kasse informieren. Damit er den Antrag auf Krankengeld schnellstmöglich erhält.