Die Krankentagegeld Zusatzversicherung – das sollten Sie wissen:
Krankentagegeld Zusatzversicherung – In den Artikeln „Krankengeld Dauer“ und „Höhe des Krankengeld“ wurden hier schon Facetten des gesetzlichen Krankengeldes besprochen.
Zusatzversicherungen sichern das Krankentagegeld
Eine kurze Zusammenfassung:
Im Falle einer langfristigen Erkrankung erhält der Arbeitnehmer nach der Arbeitsentgeltfortzahlung von 6 Wochen bzw. 42 Tagen durch den Arbeitgeber ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Höhe des Krankengeldes errechnet sich aus dem letzten Bruttoeinkommen (maximal 70 %) bzw. Nettoeinkommen (maximal 90 %). Das Maximum der Berechnung ist die Beitragsbemessungsgrenze und liegt derzeit bei 3937,50 € pro Monat.
Der Gesamtanspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit.
In allen Fällen erfährt der Erkrankte spürbare Gehaltseinbußen.
Um zu verdeutlichen, wie eine Lücke entsteht und wie groß diese sein kann, haben wir hier Beispielrechnungen aufgeführt. Grundlage der Berechnung sind drei Werte: 1. die Beitragsbemessungsgrenze stellt das höchste anrechenbare Einkommen dar (s. o.), 2. das Bruttoeinkommen – davon 70 % und 3. das Nettoeinkommen – davon 90 %.
Der geringste der drei Werte wird als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Beispiel 1 – sehr hoher Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze
Brutto: 6000 €
Netto: 3674 €
70 % der Beitragsbemessungsgrenze: 2677,5 €
70 % des Brutto-Einkommens: 4200 €
90 % des Netto-Einkommens: 3306,6 €
Niedrigster der 3 Werte: 2677,5 €
Abzüglich 12,65 Sozialversicherungsanteil: 338,7 €
Ausgezahltes Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse: 2338,8 €
Netto minus Krankengeld = Lücke von monatlich: 1335,2 € (Krankentagegeld: 44,51 €)
Beispiel 2 – durchschnittlicher Verdienst
Brutto: 2600 €
Netto: 1885 €
70 % der Beitragsbemessungsgrenze: 2677,5 €
70 % des Brutto-Einkommens: 1820 €
90 % des Netto-Einkommens: 1696,5 €
Niedrigster der 3 Werte: 1696,5 €
Abzüglich 12,65 Sozialversicherungsanteil: 214,61 €
Ausgezahltes Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse: 1481,89 €
Netto minus Krankengeld = Lücke von monatlich: 403,11 € (Krankentagegeld: 13,44 €)
Beispiel 3 – niedriger Verdienst
Brutto: 1200 €
Netto: 954 €
70 % der Beitragsbemessungsgrenze: 2677,5 €
70 % des Brutto-Einkommens: 840 €
90 % des Netto-Einkommens: 858,6 €
Niedrigster der 3 Werte: 840 €
Abzüglich 12,65 Sozialversicherungsanteil: 106,26 €
Ausgezahltes Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse: 733,74 €
Netto minus Krankengeld = Lücke von monatlich: 220,26 € (Krankentagegeld: 7,34 €)
Wahltarif oder private Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufzuwerten, kann ein Versicherter entweder zusätzliche Optionen über die Wahltarife der Krankenkassen buchen oder sich über einen privaten Versicherer mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung vor einer Einkommenslücke absichern. Grundsätzlich gilt für Wahltarife sowie Krankentagegeld-Zusatzversicherung, dass lediglich das Einkommen abgesichert werden kann.
Sollte das Krankengeld insgesamt das sonstige Einkommen übersteigen, wird entsprechend gekürzt werden.
Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzlich Versicherte können über ihre Krankenkassen mit sogenannten Wahltarifen die entstandene Lücke absichern. Versicherungsträger ist der Kooperationspartner der entsprechenden Krankenkasse. Im Vergleich zu den privaten Anbietern einer Krankengeld-Zusatzversicherung unterscheiden sich die Wahltarife in einigen Details. Interessierte müssten sich mit den Versicherungsbedingungen auseinandersetzen und mit den Tarifen der privaten Versicherer vergleichen. Oft fehlen Leistungen für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte oder auch Leistungen für Folgen von Alkoholmissbrauch.
Deutliche Nachteile der Wahltarife sind: die schwere Vergleichbarkeit, die Bindung an nur einen Anbieter, die 3-jährige Bindung an den Wahltarif und der Verlust des zusätzlichen Schutzes bei Wechsel der Krankenkasse. Besonders der letzte Punkt ist schwerwiegend, da bei einem erneuten Abschluss auch eine erneute Gesundheitsprüfung und eine erneute Prämienberechnung stattfinden. Das führt in den meisten Fällen zu einer höheren Prämie.
Die Krankentagegeld-Zusatzversicherung privater Versicherer
Wie überall unterscheiden sich auch bei der Krankentagegeld-Zusatzversicherung die Angebote und Zusammensetzungen der einzelnen Tarife. Interessenten sind auch hier aufgefordert, zu vergleichen und somit den besten Tarif für sich zu finden.
Redaktionstipp:
Im Gegensatz zu Wahltarifen bieten private Krankentagegeld-Zusatzversicherungen oft eine Leistungserbringung für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Auch für Folgen von Alkoholgenuss erbringen die meisten Versicherer die vereinbarte Leistung. Bei einigen Tarifen der Krankentaggeld-Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, Krankentaggeld zu beziehen, auch wenn eine „teilweise Arbeitsfähigkeit“ vorliegt. So erfolgt auch ein Lohnausgleich, wenn der Versicherte nach längerer Krankheit erst langsam ins Berufsleben einsteigen kann.
Anders als bei den Wahltarifen haben die privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherungen nur eine kurze Vertragsbindung und können so, wenn nötig, jedes Jahr gekündigt werden. Sollte mal die Krankenkasse gewechselt werden, verfällt der Tarif nicht und kann mitgenommen werden. Eine weitere Besonderheit privater Krankentagegeld-Tarife ist, dass auch nach den 78 Wochen, die die gesetzlichen Krankenkassen maximal innerhalb von 3 Jahren leisten, weiter das vereinbarte Krankentagegeld bezogen werden kann.