Was man zur Krankenversicherung wissen muss:
Jeder braucht sie, seit dem 1. Januar 2009 ist sie in Deutschland Pflicht: eine Krankenversicherung. Welche er wählt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Versicherung und welche ist besser?
Wo genau liegt der Unterschied zwischen einer freiwillig gesetzlichen und einer Pflichtversicherung? Wird überhaupt jeder in eine private Krankenversicherung aufgenommen? Sind Zusatzversicherungen wirklich so sinnvoll, wie uns die Versicherer glauben lassen wollen? Und wie kann man einen Wechsel der Krankenkasse vornehmen? Viele Menschen in Deutschland stellen sich immer wieder solche oder ähnliche Fragen, doch kaum jemand wird richtig aufgeklärt.
Krankenversicherungen gibt es schon seit Bismarck. Unter seiner Führung begannen bereits erste Unternehmen, eine Krankenkasse für ihre Arbeiter zu gründen. Auch für Kaufleute, Rechtsanwälte, Ärzte und andere freie Berufsgruppen wurden entsprechende Genossenschaften oder private Krankenkassen gegründet und schon damals gab es eine Trennung zwischen privat und gesetzlich Versicherten. Wer nun in welcher Versicherung unterkommt, wird durch das Gesetz geregelt und für beide Versicherungsarten gibt es gewisse Kriterien, die erfüllt werden müssen.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Prinzip der Solidarität, was bedeutet, dass alle Versicherten füreinander einstehen, ganz gleich, wer welches Krankheitsrisiko aufweist. Hier wird der Beitrag am Einkommen berechnet, nämlich prozentual. Somit zahlen Besserverdiener also mehr als Geringverdiener. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es beim Anspruch auf Leistungen keinerlei Unterschiede, ganz gleich, wie alt oder wie krank jemand ist oder welchen Beitrag er zahlt. Einzig ein wirtschaftliches Maß sowie eine medizinische Notwendigkeit dürfen nicht überschritten werden. Deshalb zahlen gesetzliche Krankenkassen in der Regel auch lediglich nach dem Minimalprinzip. So werden etwa beim Zahnarzt lediglich Amalgamfüllungen gezahlt, für Kunststofffüllungen muss der Patient in die eigene Tasche greifen.
Die private Krankenversicherung
Während gesetzliche Krankenversicherungen keine Rücklagen bilden dürfen und – zumindest in der Theorie – ihre Überschüsse an die Versicherten ausschütten müssen, haben die privaten Krankenversicherungen die Lizenz zum Verdienen. Um sich gegen steigende Kosten abzusichern, legen die privaten Versicherungsunternehmen in der Regel Teile der Beiträge am Kapitalmarkt an. Da hier allerdings seit dem Ausbruch der Finanzkrise kaum noch Gewinne erzielt werden können, steigen meist die Beiträge der privat Versicherten, um die Etatlöcher stopfen zu können.
Denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen erhalten private Versicherer keinen staatlichen Zuschuss. Aus eben diesem Grund sortieren die privaten Versicherungen ihre Kundschaft meist aus und entscheiden gezielt, wen sie aufnehmen und wen nicht. So können sich etwa Arbeitnehmer nur privat versichern, wenn sie ein Jahreseinkommen von mindestens 50.850 Euro nachweisen können. Selbstständige und Beamte hingegen unterliegen keiner Mindesteinkommensgrenze. Seit der Einführung der Versicherungspflicht im Januar 2009 sind private Versicherer inzwischen verpflichtet, jedem Antragsteller einen Tarif anzubieten, selbst wenn dieser ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aufweist. Doch müssen sie hierfür lediglich einen minimalen Basistarif zur Verfügung stellen, der weitestgehend mit dem gesetzlicher Versicherungen übereinstimmt. Meist sind die Beiträge hier jedoch deutlich höher. So zahlen etwa Neukunden im Alter von über 20 Jahren die Höchstprämie von zurzeit knapp unter 600 Euro im Monat.
Was man beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung beachten sollte
Wer einen Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenversicherung beantragt oder sich für eine Zusatzversicherung entscheidet, der muss einiges beachten. So müssen etwa im Vorfeld einige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte man jedoch unrichtige Angaben machen, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung von ihrem Recht zum Rücktritt vom Vertrag Gebrauch machen würde. So müssen etwa Vorerkrankungen zwingend angegeben werden, da es im Falle einer Nacherkrankung zu einem möglichen Kausalzusammenhang kommen könnte. Sollten bestimmte Vorerkrankungen existieren, etwa ein Bandscheibenvorfall oder ein Nierenleiden, so kann die Versicherung etwa auf eine ärztliche Untersuchung bestehen, einen entsprechenden Zuschlag zum Beitrag erheben oder sogar bestimmte Leistungen gänzlich ausschließen.