Krankgeschrieben: Was darf ich?
Ausschlafen, heißen Tee trinken, ein Schaumbad nehmen und endlich mal wieder ein Buch lesen. Auch wenn es viele denken, ist es eigentlich gar nicht so unerheblich, wie Sie die Zeit der Krankschreibung verbringen. Wir wollen von daher definieren, was Sie tun dürfen, wenn Sie krankgeschrieben sind. Was darf ich wirklich machen? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Krankgeschrieben: Was ist erlaubt?
Schnupfen, Hustern, Heiserkeit: Wenn der Arzt einen AU-Attest ausstellt, sollten Sie sich schonen. Hobby, Arbeit in Garten und Haus oder Urlaub sind tabu. Oder etwa doch nicht?
Grundsatz: Jeder Krankgeschriebene darf mit seinem Verhalten die Genesung nicht gefährden.
Mit dem Verhalten gegen den Rat des Arztes, riskieren Sie Kündigung und Abmahnung. Nur bei strikter Bettruhe müssen Sie das Haus hüten. Hingegen bei einem gebrochenen Arm sind Erledigungen und notwendige Wege kein Problem.
Urlaub & krankgeschrieben: Was darf ich?
Beispielsweise Urlaub am Meer bei Krankheiten von Lunge und Haut fördert die Heilung und ist kein Problem. Dennoch sollten Sie diese Vorhaben mit Ihrem Arzt und Chef besprechen, Spielen Sie mit offenen Karten. Nur so gehen Sie auf Nummer sicher.
ACHTUNG: Für solche Reisen holen Sie sich bei dem, der die Zahlungen leistet, die Genehmigung. Da Sie in den ersten 6 Wochen die Zahlungen vom Chef erhalten, ist er Ihr Ansprechpartner. Fehlt die Zusage, stehen die Lohn Fortzahlungen auf dem Spiel.
Einen Urlaub müssen Sie mit Ihrem Chef besprechen! Im schlimmsten Fall droht die Kündigung.
Sport & Krankgeschrieben: Was darf ich machen?
Da bestimmte Sportarten eine Krankheit fördern oder den Zustand verbessern, müssen diese ebenso mit dem Arzt besprochen werden. Was viele nicht vermuten, Sie dürfen ohne Probleme auch vor dem Auslaufen der AU wieder auf Arbeit gehen. Kein Arzt muss Sie vorher „gesund schreiben“.
Eines steht fest. Gehen Sie mit einer Grippe in den Garten oder verrichten körperliche Arbeiten, ist dies keine Lappalie. Wenn Sie dabei beobachtet werden, kann es zu einer Abmahnung, ja sogar zu einer Kündigung kommen.
Sport, der Ihnen hilft, gesund zu werden, ist kein Problem.
Spazierengehen, erlaubt oder etwa nicht?
Im Grunde genommen tut gemäßigte Bewegung Körper und Geist gut. Jedoch sieht dies bei strenger Bettruhe, Fieber und Schwindel anders aus. Wenn Sie dann nach draussen gehen, handeln Sie fahrlässig und riskieren eine Abmahnung. Zumal es dem gesamten Zustand nicht zuträglich ist.
Außerdem bestätigen Arbeitsrechtler, dass Krankheit kein Hausarrest ist. Abhängig von der Erkrankung gönnen Sie Ihrem Körper bei einer leichten Erkältung (ohne Fieber) mit frischer Luft eine Wellness-Kur auf Zeit. Zumal die Chance bleibt, mit dem Arzt alle Ihre Vorhaben zu besprechen.
Besuche von Familie und Freunde
Grundsätzlich ist gegen Besuche der Familie nichts einzuwenden. Bewahren Sie immer die geltenden Sorgfaltspflichten. Wobei nur in extremen Fällen bisher eine Kündigung gegen den Verstoß der Sorgfalts-Pflicht nach sich zog.
Auto fahren – Krankgeschrieben: Was darf ich?
Wohnen Sie auf dem Land? Dann ist es surreal, sich nicht mehr hinter das Lenkrad zu setzen. Schließlich müssen Sie auch die Strecke zum Arzt und zur Apotheke zurücklegen. Gerade wenn es Ihnen körperlich gut geht, spricht nichts gegen das Auto fahren.
Wobei Sie erst einen Blick auf den Beipack-Zettel Ihrer Medikamente werfen sollten. Schließlich dürfen Sie unter Einfluss einiger Mittel und insbesondere starker Antibiotika kein Fahrzeug führen. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach Ihren Arzt.
Sonderfall: Burn-Out & psychische Erkrankungen
Gerade wenn Sie an dem Burnout Syndrom oder einer vergleichbaren psychischen Krankheit leiden. Dann ist gegen einen Besuch eines Restaurants oder des Kinos nichts einzuwenden. Das bedeutet jedoch nicht, sich ins Nachtleben und in die Bars zu stürzen. Hier gilt es, ein gesundes Maß zu halten, das Sie und Ihr Chef für vertretbar halten.
Bei Burnout leiden Betroffene unter Kraftlosgikeit und Müdigkeit. Der Zustand der Erschöpfung nimmt zu und verläuft schleichend.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | AU = der gelbe Zettel
Er wird von einem Arzt Ihrer Wahl ausgestellt. Dennoch darf Ihr Chef Sie wiederum zum medizinischen Dienst der Krankenkasse schicken, der wiederum die Bescheinigung unter die Lupe nimmt.
Krankgeschrieben: Was darf ich NICHT tun?
Auch wenn Sie sich nicht im Bett verstecken müssen, gibt es ein paar Dinge die absolut tabu sind:
- Disko, Tanzen & alkoholischer Genuss in Bar und Pub,
- unberechtigte Urlaube und Ausflüge,
- körperlich schwere Arbeiten,
- Vorhaben, die Ihrer Genesung entgegenwirken.
- Selbstverständlich ist es untersagt, einen Nebenjob auszuführen, wenn man gleichzeitig nicht zum Hauptjob erscheint.
Fazit – Krankgeschrieben: Was darf ich wirklich machen?
Schlussendlich spricht ein Arzt nur dann eine AU aus, wenn Sie nicht mehr imstande sind, Ihrer Tätigkeit nachzugehen. Das bedeutet: Halten Sie sich von jeder Tätigkeit fern, die Ihrer Genesung im Wege steht. Urlaub oder kurze Aufenthalte außerhalb des Hauses müssen vorab mit dem Arzt besprochen werden, der die Zahlung vornimmt.
Gerade in den ersten 6 Wochen ist DAS Ihr Boss. Stehen Sie Ihrer eigenen Gesundheit nicht im Wege. Besteht ein begründeter Verdacht, darf Ihr Chef sogar einen Detektiv auf seine Angestellten ansetzen, um für Beweise zu sorgen.
Gönnen Sie sich Ruhe und Entspannung. Dann werden Sie schon bald gesund und munter auf Arbeit erscheinen und haben weder Abmahnung, noch Kündigung zu befürchten.