Grundlagen zur Krankschreibung

Arbeitnehmer müssen bei einer Krankschreibung einige Regeln beachten, damit sie auf der sicheren Seite sind. Zunächst stellt sich die Frage, ab wann jemand zu Hause bleiben darf.

Krankschreibung

Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Vielmehr hängt eine Krankschreibung vom jeweiligen Jobprofil ab. Wenn sich ein Lagerarbeiter, der ständig zu Fuß unterwegs ist, ein Bein bricht und Gips bekommt, ist er in jedem Fall arbeitsunfähig. Für jemanden, der am Schreibtisch arbeitet und vorwiegend sitzt, ist dies nur bedingt hinderlich. Eine Krankschreibung ist nicht unbedingt erforderlich.

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Wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Arbeitstage andauert, muss der Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit seinem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorlegen.

Aus dem Attest geht hervor, wie lange er Arbeitnehmer voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird. Außerdem muss aus der Krankschreibung hervorgehen, dass eine Meldung an die zuständige Krankenkasse vorgenommen wurde.

Für den Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, muss der Arbeitnehmer eine weitere Krankschreibung (Folgebescheinigung) vorlegen.

Krankschreibung

Was müssen Arbeitnehmer bei der Krankschreibung beachten?

Allerdings nützt eine falsch verstandene Arbeitsmoral niemandem. Wer zum Beispiel eine sehr starke Erkältung hat, ständig hustet, niest und über tränende Augen klagt, sollte sich zwingend auskurieren und ein Attest vom Arzt einholen. Zum einen, um die Erkrankung nicht zu verschleppen, aber auch, um die Kollegen nicht anzustecken.Grundsätzlich gilt: Bei einer Krankschreibung darf und soll man zu Hause bleiben.

Wann sollte die Krankmeldung erfolgen?

Im Zusammenhang mit einer Krankschreibung passieren die meisten Fehler bereits bei der Krankmeldung. Denn: Eine Krankmeldung muss sofort erfolgen, spätestens zum Arbeitsbeginn. Ist es dem Erkrankten nicht möglich, sich selbst beim Arbeitgeber zu entschuldigen, können dies Angehörige oder Freunde in seinem Auftrag übernehmen und auch die spätere Krankschreibung überbringen. Es ist also nicht richtig, zuerst zum Arzt zu gehen, sich eine Krankschreibung zu holen, und dann beim Arbeitgeber anzurufen.

Eine Behandlung beim Arzt kann einschließlich Wartezeit durchaus einige Stunden in Anspruch nehmen. Wer sich morgens nicht gut fühlt, sollte deshalb am besten sofort, noch vor Arbeitsbeginn, zum Telefon greifen und den Arbeitgeber über die Erkrankung informieren. Dieser Ablauf gewährleistet, dass der Vorgesetzte und die Kollegen, die möglicherweise gerade an einem wichtigen Projekt arbeiten, die Krankschreibung des fehlenden Mitarbeiters einplanen können.

Wann muss die Krankschreibung vorgelegt werden?

In der Regel haben Arbeitnehmer bis zu drei Tage Zeit, dem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorzulegen. Generell sollte die Krankschreibung (gelber Krankenschein) aber so schnell wie möglich an die Firma geschickt werden. Ein weiterer Durchschlag der Krankschreibung geht an die Krankenkasse. Für den Fall, dass die Erkrankung länger andauert, muss sich der kranke Arbeitnehmer eine erneute Krankschreibung von seinem Arzt ausstellen lassen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber in Kenntnis setzt, dass er für einen weiteren Zeitraum ausfallen wird. Auch die zweite Krankschreibung muss schnellstmöglich an die Firma geschickt werden.

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, Auskunft über seine Krankheit zu geben?

Der Arbeitgeber hat zumindest das Recht zu erfahren, wie der ungefähre Verlauf der Krankheit ist. Für ihn ist in erster Linie wichtig, zu wissen, wann der Arbeitnehmer wieder fit sein wird, also das Attest endet, und wann er in die betrieblichen Abläufe wieder integriert werden kann. Die genaue Diagnose muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber jedoch nicht nennen, wenn er es nicht möchte. Ist erkennbar, dass die Krankschreibung länger andauern wird, zum Beispiel bei einem komplizierten Arm- oder Beinbruch, so muss der Arbeitgeber immer rechtzeitig darüber informiert werden.

Krankschreibung und auf der Straße gesehen

Sofern der behandelnde Arzt im Zusammenhang mit einer Krank Schreibung keine ausdrückliche Bettruhe verordnet hat, darf der Arbeitnehmer an der frischen Luft spazieren gehen und auch einkaufen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Heilung fördert. Eine Begegnung mit dem Chef oder den Kollegen während eines Attests ist also kein Problem. Auch ist es durchaus möglich, mit einem eingegipsten Arm in die Bar oder ins Kino zu gehen. Vereinzelt können, abhängig von der Krankschreibung, sogar sportliche Aktivitäten oder eine Erholungsreise zur Heilung beitragen. Ob und inwiefern bestimmte Maßnahmen in Frage kommen, sollten Sie mit dem behandelnden Arzt klären.

Während der Arbeitszeit zum Arzt?

Hin und wieder kommt es vor, dass sich ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit plötzlich unwohl fühlt. Selbstverständlich kann er dann sofort einen Arzt aufsuchen. Er muss sich lediglich bei den Vorgesetzten und Kollegen abmelden und seine Firma anschließend darüber informieren, ob eine Krankschreibung vorliegt.

Krank im Urlaub:

Darauf ist zu achten

Ein erkrankter Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber gegenüber Melde- und Nachweispflichten. Dies betrifft die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit sowie den Nachweis, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt (Vorlage einer Krankschreibung).