Leistungen gesetzlicher Krankenkassen
Über kaum eine Thematik herrscht so viel Uneinigkeit und Unklarheit wie im Bereich der Leistungen, die Ihnen grundsätzlich von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zustehen, wir betragen das Thema „Leistungen gesetzlicher Krankenkassen“ für Sie näher. Dabei ähneln sich die Basics. Erst in den Zusätzen und Extras kristallisieren sich die feinen, aber entscheidenden Unterschiede heraus. Informieren Sie sich vorab, nur dann wissen Sie sicher: Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen! Bei uns finden Sie alle notwendigen Informationen.
Vorgeschriebene Leistungen gesetzlicher Krankenkassen: Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen!
Zunächst macht es Sinn, sich einen Gesamtüberblick über die grundsätzlichen Leistungen gesetzlicher Krankenkassen zu verschaffen. Dann finden wir gemeinsam den Gesamtumfang aller Zuständigkeiten heraus. Schlussendlich hat jeder Versicherte Anspruch auf eine fachlich umfassende, medizinische Betreuung. Diese Behandlungen zielen auf die folgenden Grundsätze ab:
- Linderung und Vorsorge von Krankheiten
- Verhütung und Abbrüche der Schwangerschaft
- Behandlung bestehender Krankheiten
- Früherkennung potenzieller Krankheiten
Die Krankenkassen sprechen hier vom Leistungsumfang. Wer bis ins juristische Detail gehen möchte, sollte einen Blick in das fünfte Sozialgesetzbuch werfen. Hier definiert das Rahmenrecht die eigentlichen Ansprüche eines Versicherten.
Jeder Versicherte hat das Recht, seinen Facharzt frei zu wählen. Obendrein bieten die Kassen auf Ihrer Website sogar eine spezifische Navi App, in denen Sie die besten Ärzte in Ihrer Nähe finden. Orientieren Sie sich an den Erfahrungen anderer Patienten, um beim bestmöglichen Arzt anzukommen.
Voraussetzung: Der betreffende Arzt arbeitet auch mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Doch hier müssen Sie sich zumeist keinerlei Sorgen machen, da dies oft der Fall ist.
- 10 Tage pro Elternteil
- 20 Tage bei Alleinerziehenden
- max. 50 Tage im Jahr
Leistungen | Eigenschaften | Besonderheiten |
Zahnersatz | Implantate, Zahnbehandlungen und dentaler Ersatz, die Leistungen, die vom Zahnarzt übernommen werden. |
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Medikamente | Zumeist all die Standard-Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden. |
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Heilmethoden | Alternativen, die vom gewöhnlichen Standard abweichen. |
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Kinder Krankengeld | Leistungen für alle Eltern, die krankheitsbedingt wegen den Kindern zuhause bleiben. | |
Ausland | Krankenleistungen & Behandlungen außerhalb von Deutschland
eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung bietet vollumfänglichen Schutz |
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Was kostet ein Krankenhausbesuch?
Eine Ausnahme bildet die stationäre Behandlung im Krankenhaus. Hier zahlen Sie für maximal 28 Tage Aufenthalt im Jahr jeweils 10 Euro am Tag dazu. Eine Ausnahme bilden hier Krankenversicherte unter 18 Jahren. In den Grundleistungen festgehalten ist der eigene Anspruch auf ein Mehrbettzimmer und die damit zusammenhängenden Pflegeleistungen.
Hier lassen sich ambulante von Anschlussrehabilitationen unterscheiden. Diese Behandlungen erfolgen in einem unmittelbaren oder einem vergleichbaren Zeitrahmen ebenso wie die eigentliche Behandlungen. In einigen Fällen springt zum Beispiel die Rentenversicherung ein.
Haushaltshilfe von der Krankenkasse
Sie können sich nicht wie gewohnt um Ihren Haushalt kümmern? Dann können Sie eine finanzielle Unterstützung von Ihrer Krankenkasse erwarten. Ebenso verhält es sich mit Krankenschwestern und Pflegeschwestern, die zur Behandlung zu Ihnen nach Hause kommen. Wobei auch Schwangere oder frisch gebackene Mütter sich in direktem Zusammenhang mit der Geburt und auftretenden Beschwerden auf die Hilfe der Krankenkasse verlassen können.
Hätten Sie gewusst, dass die Krankenkasse, die Kosten für eine Sehhilfe vollständig übernimmt. Allerdings erst bei den Patienten ab 3 bis 4 Dioptrien.
Wie viel bezahle ich bei Medikamenten?
Der Großteil der Kosten für die Medikamente übernimmt die Krankenkasse. Eine Ausnahme bilden frei verkäufliche und rezeptfreie Medikamente, die Kosten dafür trägt der Patient. Hinzu kommt ein Eigenanteil von 10 % bzw. eine Gesamtsumme von 5 Euro und eine maximale Summe von 10 Euro Zuzahlung.
Heißer Tipp: Bei Potenzmitteln wie zum Beispiel Viagra übernimmt die Krankenkasse keine Zuzahlung.
Individuelle Vereinbarungen treffen die Krankenkassen mit Patienten, die unter einer schweren Erkrankung leiden. Hier werden zum Teil auch die Kosten für Medikamente übernommen, die frei verkäuflich sind.
Der Großteil der Arzneimittel liegt entweder unter dem Festpreis und ist von daher zuzahlungsfrei.
Heilmittel & Hilfsmittel – das bieten die gesetzlichen Krankenkassen
Außerdem bezahlt die Krankenkasse Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr und bei Männern ab dem 45. Lebensjahr. Diese Untersuchungen sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen, da eine frühestmögliche Erkennung einer Krebserkrankung die Heilungschancen nach oben setzt. Gleiches gilt für die Heilmittel in Verbindung mit anerkannter Krankengymnastik, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie, bei denen der Patient 10 % zzgl. 10 Euro übernimmt.
Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen: Im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung der vom Arzt verordneten Hilfsmittel der finanziellen Unterstützung liegt ein bestimmter Festbetrag zu Grunde. Zudem muss der Kassenpatient zum Beispiel bei Einlagen und Bandagen einen Eigenanteil von 20 % selbst bezahlen.
Über Extras, wie einen Rabattvertrag für Arzneimittel möchten die Kassen ihren Versicherten eine optimale Versorgung zu einem fairen Preis zusichern.
Was ist Kinderkrankengeld?
Eltern haben das Recht, ab einem Kind unter 12 Jahren, bis zu 10 Tage zusätzlich zuhause zu bleiben. Dies ist im Bereich des Kinderkrankengeldes geregelt. Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf 20 Tage, das es die Betreuung zweier Elternteile zumeist abfedern müssen. Das Kinderkrankengeld kann auf maximal 50 Tage nach oben gesetzt werden.
Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz
Grundsätzlich werden alle Zahnbehandlungen von der Krankenkasse übernommen. Gehen wir in den Bereich Zahnersatz – so sprechen wir von Festzuschüssen. Dahinter verbergen sich die festen Beträge, die jeweils in Zusammenhang mit dem Befund stehen. Unabhängig von der Therapie übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für die Standardtherapie.
ACHTUNG: Die Kassen gehen hier von den einfacheren und zweckmäßigen Implantaten aus. Sonderwünsche zahlen Sie immer selbst.
Bonusheft führen und bares Geld sparen
Jedoch haben Sie eine Chance, den Zuschuss zu erhöhen. Sie müssen nichts weiter machen, als Ihr Bonusheft zu führen und sich einen Vermerk bei jeder Kontrolluntersuchung zu holen.
Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen: Haben Sie über fünf Jahre Ihr Bonusheft lückenlos geführt, kommen Sie auf einen Zuschuss von immerhin 20 Prozent, bei 10 Jahren steigt dieser Zuschuss auf 30 Prozent.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Kieferorthopädie für Kinder unter 18 Jahren. Fallen Sie über diesen Altersbereich, tragen Sie diese Kosten selbst.
Tipp: Zahnspangen für Kinder sind teuer – Eltern sollten rechtzeitig (d.h. im Alter von 3-6 Jahren) eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abschließen
Kuren & Behandlungen des Heilpraktikers
Je nach Krankheit werden ambulante und stationäre Kuren von der Krankenkasse übernommen. Wobei Sie auch hier pro Tag 10,- zusätzlich zahlen. Außerdem gibt es alle Leistungen im Rahmen einer anerkannten Psychotherapie seit 1999 von den Kassen erstattet.
Grundsätzlich ist keine Krankenkasse verpflichtet, die alternativen Therapien oder Behandlungen eines Heilpraktikers zu übernehmen. Hier lohnt der Blick in die Zusatzleistungen und Extras, denn immer mehr Kassen bieten in ihrem Portfolio eine extra Bezuschussung.
Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen – Krankenschutz im Ausland
Im Prinzip müssen Sie sich keinerlei Gedanken machen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten. Folglich können Sie Leistungen auch ohne Rücksprache in Anspruch nehmen. Müssen Sie in ein Krankenhaus? Dann sollten Sie sich hier lieber ein GO holen. Zumeist gibt es bei der Krankenkasse eine Notfall Hotline, unter der Sie den passenden Mitarbeiter erreichen. In jedem Fall greift eine Auslandskrankenversicherung. Es kann sehr schnell teuer werden, wenn Sie für Ihren Rücktransport aufkommen müssen. Da gilt es, rechtzeitig vorzusorgen.
Bedenken Sie, dass Sie eine Auslandskrankenversicherung für einen sehr geringen Beitrag von unter 10,- im Jahr erhalten. Obendrein gibt es dafür einen umfangreichen Schutz.
Wie Sie Ihre Krankenkassen-Beiträge zurückhalten?
Tatsächlich gewähren Krankenkassen seit 2004 für ihre gesunden Kunden einen ordentlichen Bonus. Haben Sie zum Beispiel über 2 bis 3 Jahre keine Leistungen in Anspruch? Dann erhalten Sie bei einigen Kassen einen gewissen Anteil Ihrer Beiträge wieder zurück.
Ab wann sind Sie für Ihre Krankenkasse chronisch krank?
Gehen Sie einmal oder mehr pro Quartal zum Arzt, gehören Sie zumindest für eine Krankenversicherung zum Patientenkreis der chronisch Kranken. Gleiches gilt für Versicherte im Pflegestatus auf der Stufe 2 und 3. Selbst ohne einen entsprechenden Nachweis können Sie einen Schein vom Arzt bekommen.
Fazit: Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen!
Grundsätzlich ähneln sich die Zuschüsse und Extras Ihrer Krankenversicherung. Zu den entscheidenden Kriterien für einen Wechsel kommt es bei unverhältnismäßig hohen Zusatzbeiträgen, die Ihre monatlichen Abzüge in die Höhe schnellen lassen.
Legen Sie Wert auf eine Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden und Homöopathie? Dann sollten Sie auf jeden Fall auf diese Details in den Rahmenbedingungen achten. So erleben Sie nach einem Wechsel kein böses Erwachen und können die Extras und Leistungen von Anfang an richtig einschätzen.