Trotz Krankschreibung auf den Weihnachtsmarkt – Erlaubt?

Gerade in der Winterzeit haben Husten, Schnupfen und Heiserkeit Hochkonjunktur.  So sind nicht nur die Weihnachtsmärkte überfüllt, sondern auch die Wartezimmer beim Arzt. Was passiert eigentlich, wenn ich trotz Krankschreibung auf den Weihnachtsmarkt gehe und von meinem Chef erwischt werde? Wäre es in dieser Situation zulässig, eine Kündigung auszusprechen? Eine brisante Frage, der wir im folgenden Beitrag auf den Grund gehen.

Trotz Krankschreibung auf den Weihnachtsmarkt
Krank auf dem Weihnachtsmark © michaelheim

Trotz Krankschreibung auf den Weihnachtsmarkt

Für jede Krankschreibung gibt es eine Faustregel. Auch wenn die Krankheit kein Hausarrest ist, sollten Sie nie etwas tun, was Ihrer Genesung im Wege steht. Wir appellieren an dieser Stelle an die eigene Moral.

So spielt auf jeden Fall die Art der Krankheit eine Rolle für Ihre Aktivitäten außerhalb der Wohnung.

Krankheit ist kein Hausarrest!

Sie müssen, wenn nicht vom Arzt verordnet, NICHT den ganzen Tag im Bett oder im Haus verbringen. Schließlich stehen die Besorgungen des täglichen Lebens an. Dazu gehört Einkaufen, der Besuch der Apotheke oder andere wichtige Behördengänge und Termine. Dennoch sollten letztgenannte Termine keinerlei physische oder psychische Belastung darstellen. Denn andernfalls könnten Sie auch auf die Arbeit gehen.

Krankgeschrieben: Was ist in der Freizeit erlaubt?

Wenn ein Arzt Ihnen eine AU aufgrund einer Erkrankung ausstellt, so bedeutet das auch, Sie sind nicht mehr in der Lage, an den normalen Belastungen des Alltags teilzunehmen. So sollten sich Kranke vor allem schonen.

Hier ein paar Beispiele, die unserer Frage auf den Grund gehen:

Frank geht mit Rückenschmerzen kegeln

Frank arbeitet im Büro. Er klagt schon seit Tagen über schlimme Rückenschmerzen. Seine Kollegen raten ihm, nun endlich zum Arzt zu gehen. Um sich ein Medikament verschreiben zu lassen. Nach ein paar unruhigen Nächten hält er es nicht mehr auf dem Bürostuhl aus und bleibt am nächsten Tag zuhause. Er ruft bei seinem Chef an und lässt sich entschuldigen. Danach geht es zum Arzt.

Der untersucht seinen Rücken und  stellt eine Entzündung in den Muskeln fest. Frank hält seine AU in den Händen und gibt diese sofort bei seinem Arbeitgeber ab. Nach der Einnahme der ersten Medikamenten geht es ihm bald besser. Frank geht jede Woche in seinen Kegelverein. Nachdem er sich besser fühlt, entschließt er sich auch in der Krankheit diesen Termin wahrzunehmen. Frank hält sich an dem Tag zurück, er fasst keinen Kegel an, sondern sitzt auf einem Sessel und hält einen Plausch mit seinen Freunden. Was würde nun passieren, wenn ein Kollege oder der Chef ihn beim Kegeln erwischt?

Antwort

Auch hier haben wir es mit einer unangenehmen Situation zu tun. Vielleicht wäre die passende Variante, auf den Chef zuzugehen. Ihn über den kurzen Besuch aufzuklären und auch darüber, dass Frank nicht beim Kegeln mitmacht. Ein kurzer Besuch bei Freunden wäre wohl keine Situation, um eine Kündigung zu befürchten. Würde nun Frank aber tatkräftig mit kegeln? Dann handelt er widersinnig der Genesung und sollte sich Gedanken über die Reaktion seines Chefs machen.

 Anna geht mit Erkältung auf den Weihnachtsmarkt

Schon seit ein paar Tagen plagt sich Anna mit hartnäckigen Schnupfen und Husten herum. Sie arbeitet an einer Rezeption, sodass Ihr Chef dazu rät, doch lieber mal zum Arzt zu gehen. Schließlich ist es für die Gäste und Kunden nicht gerade erfreulich, eine hustende und schniefende Anna vor sich zu sehen. Zumal auch das Risiko einer Ansteckung nicht zu unterschätzen ist.

Nachdem Anna beim Arzt war, hält sie ein Paket an Medikamenten gegen ihre Erkältung in den Händen. Sie widmet sich in den nächsten Tagen der Krankschreibung ihrer Genesung. Heiße Bäder, Umschläge, Dampfbäder und Antibiotika mindern die Symptome. Am Freitag ist Anna immer noch krankgeschrieben. Dennoch steht ihre Freundin vor der Tür und möchte sie in der Stadt auf eine Tasse Tee einladen. Auf dem Weg zum Cafe schlendern Sie noch über den Weihnachtsmarkt. Da sieht Anna auf einmal ihren Chef und ein paar Kollegen. Ihr fährt der Schock in die Glieder? Ist sie zu weit gegangen?

Antwort

Grundsätzlich ist dies ebenso eine unangenehme Situation. Schließlich hat Ihr Chef Sie zum Arzt geschickt. Um für eine Genesung zu sorgen. Nun muss er Anna auf dem Weihnachtsmarkt entdecken. Wir raten Anna dazu, schnellstmöglich mit dem Chef über die Situation zu reden und ihn aufzuklären. An dieser Stelle anzunehmen, er würde sofort eine Kündigung aussprechen, ist übertrieben.

Dennoch hat das Landesgericht in einem Fall entschieden, dass eine Kündigung aufgrund von mangelhaftem Verhalten entgegen der Genesung vollkommen in Ordnung geht. Eine erste auch sehr unangenehmer Gegenmaßnahme ist die Abmahnung.

Trotz Krankschreibung auf den Weihnachtsmarkt – macht das Sinn?

Sie sollten selbst einschätzen, was Sie sich und ihrem derzeitigen Zustand so trauen. Sicherlich ist es nicht ratsam, mit starken Rückenbeschwerden oder einer Verletzung in die Berge zum Klettern zu gehen.

Auch in einem Fall, als eine Frau nach einem Arztbesuch freudestrahlend ihre gepackten Koffer bei Facebook teilte und in den folgenden Tagen Urlaubsbilder  von der Urlaubsinsel postete, ging die ganze Sache ordentlich nach hinten los. Nach ihrer Rückkehr erhielt die Dame prompt von ihrem Chef die Kündigung. Zu Recht, auch wenn einige Urlaube und Aufenthalte zum Beispiel am Meer bei Erkältungen genau die richtige Maßnahme zur schnellen Genesung sein können. Auf jeden Fall gilt es, die eigene Therapie und Behandlung mit dem Arzt abzuklären und den Chef zu informieren.

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