Unterschiede beim Krankengeld zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse
Unterschiede beim Krankengeld – Im Falle einer durch den Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ist jeder Arbeitnehmer zunächst einmal über die sogenannte Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber finanziell abgesichert. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf die Weiterzahlung des Einkommens für eine Dauer von sechs Wochen.
Dies kann aber vertraglich auch anders geregelt sein. Die Höhe der Lohnfortzahlung muss nach § 5 Abs. 1 EFZG, der vollen Höhe des Arbeitsentgelts betragen. Nach Erreichen der Höchstgrenze von 42 Kalendertagen endet die finanzielle Verpflichtung des Arbeitgebers und das dann wegfallende Einkommen muss über die Krankenversicherung abgesichert werden. Dieser Zweck als Einkommensersatz ist die Gemeinsamkeit vom Krankengeld der gesetzlichen und dem Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung. Daneben ist eine Reihe von Unterschieden zu beachten.
Vertragliche Regelungen des Krankengeldes
In der gesetzlichen Krankenversicherung gehört das Krankengeld zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, bildet aber mit den Leistungen für Zahnersatz den Baustein, den der Arbeitnehmer selber bezahlt, ohne dass die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Somit gehört das Krankengeld zum Versicherungsschutz eines jeden gesetzlich Versicherten.
Bei der privaten Krankenversicherung ist diese Leistung als gesonderter Baustein in Form des Krankentagegeldes abzuschließen, sodass jeder privat Versicherte die Wahl hat, ob er sich diese wichtige Sicherheit gönnt oder nicht. Wichtig ist auch die Dauer der Zahlung des Einkommensersatzes. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse wird wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen gezahlt, unabhängig davon, ob sich danach der Gesundheitszustand verbessert hat oder ob während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukam. Nach den 78 Wochen endet die Zahlung des Krankengelds automatisch. Zudem prüft die Krankenkasse immer wieder, ob statt der Krankheit mittlerweile eine Berufsunfähigkeit vorliegt, die die Krankenversicherung aus der Zahlungspflicht befreien würde.
Bei der privaten Krankenversicherung ist das Krankentagegeld steuerfrei und nicht zeitlich begrenzt. Das Krankentagegeld wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit an den Versicherten gezahlt, auch für Sonn- und Feiertage. Solange eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit besteht, erhält der Versicherte den vollen Leistungsanspruch. Statusänderungen wie zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit oder auch die Berufsunfähigkeit können je nach Bedingungswerk jedoch zu einer Beendigung der Zahlung führen. Das verlangt vor dem Abschluss des Vertrages eine Prüfung und einen Vergleich der unterschiedlichen Tarife.
Die Höhe des Krankengeldes
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 % des Nettoeinkommens, sodass es auf jeden Fall zu einem Einkommensverlust kommt. Einmalige Zahlungen der letzten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes anteilig bemessen. Versicherte, die Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten, bekommen als Krankengeld den zuletzt bezogenen Betrag des Arbeitslosengeldes. Die Zahlung des Krankgeldes ist kalendertäglich.
Bekommt der Versicherte das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat, dann wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Bei der privaten Krankenversicherung kann man die Höhe selber bestimmen und somit auf Nummer sicher gehen und sein komplettes Nettoeinkommen, bestenfalls inklusive der Sozialversicherungsbeiträge absichern. Je nach Versicherung erfolgt die Zahlung des Krankentagegeldes auch bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, wenn der Versicherte zuvor mindestens 14 Tage lang arbeitsunfähig war. Im Internet kann der individuelle Tarifvertrag für das Krankentagegeld oft auf den Websites der Privaten Krankenversicherung selbst berechnet werden.