Wie man sich richtig krank schreibt?

Oftmals fragen sich Arbeitnehmer, Angestellte und Freiberufler, wie man sich richtig krank schreibt? Gerade die Krankschreibung ist an spezifische Vorschriften gebunden, die ihre Entgeltfortzahlung absichern. Ist es eigentlich zulässig, dass der Chef bereits am ersten Tag den gelben Schein auf dem Tisch haben möchte? Eines steht an dieser stelle fest: Halten Sie sich nicht an die Regeln im Unternehmen, bekommen Sie schnell Probleme. Aus diesem Grund liefern wir einen Ratgeber, der dieser Frage ein für alle Mal auf den Grund geht.

Wie man sich richtig krank schreibt?
Wie man sich richtig krank schreibt? – © Stockfotos-MG

Wie man sich richtig krank schreibt?

Zunächst ist an jede Krankschreibung eine direkte Krankmeldung beim Unternehmen gebunden. Das bedeutet: Fühlen Sie sich am Morgen nicht in der Lage, auf Arbeit zu erscheinen? Dann greifen Sie zum Telefon und melden Sie sich schnellstmöglich krank. Mit diesem ersten Schritt sind Sie auf der sicheren Seite.

 Selbst das Gesetz sieht vor, dass Sie sich unverzüglich auf Arbeit krank melden. Bestenfalls geschieht dies vor der eigentlichen Arbeitszeit.

Haben Sie zum Beispiel einen Unfall? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich melden, sobald Sie wieder dazu in der Lage sind. Alternativ dazu bitten Sie einfach Ihren Partner oder Ihre Partnerin auf Arbeit anzurufen, um Bescheid zu geben.

Krankmeldung versus Nachweis der Krankheit

Dennoch ist es mit der persönlichen Krankmeldungen nicht getan. Eine Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung während der Krankheit ist deren Nachweis durch einen autorisierten und behandelnden Arzt. Im Volksmund wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch als „gelber Schein“ oder „gelber Zettel“ bezeichnet.

So unterschiedlich die Namen dafür auch sind, alle haben eines gemeinsam: Spätestens nach drei Tagen muss die Bescheinigung vom Arzt bei der Krankenkasse und beim Chef vorliegen. Obendrein darf ihr Boss sogar vor der Frist von drei Tagen im Bedarfsfall einen Nachweis verlangen. In seltenen Fällen schon direkt am ersten Tag. Hier sollten Sie sich vorab informieren, um nicht schon in die erste Falle hinein zu tappen.

Wie man sich richtig krank schreibt: Fristen einhalten!

Eine Falle bilden Arbeitstage und Kalendertage. So gelten für die Frist für die Krankschreibung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage. Das bedeutet für alle Arbeitnehmer: Sind Sie krankheitsbedingt am Freitag zuhause geblieben, müssen Sie spätestens am Montag Ihre AU in den Händen halten. Das erklären zumindest die Fachanwälte, wenn sie sich auf die bindenden Fristen berufen.

Das Gesetz sieht lediglich für die AU am Wochenende eine Änderung vor. Sie sind am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag krank geworden und konnten nicht auf Arbeit erscheinen? Dann müssen Sie nicht zwangsläufig die Krankmeldung am Samstag in den Postkasten des Unternehmens stecken. Hier hat der Gesetzgeber den nächsten möglichen Arbeitstag für die Abgabe der AU vorgesehen.

Wie man sich richtig krank schreibt: Vermerk vom Arzt

Vorsicht: Der Facharzt muss einen Krankenschein spätestens auf den Tag datieren, an dem auch die Nachweispflicht startet. Damit meinen wir also im Normalfall den 4. Tag Ihrer Krankmeldung. Die Fachärzte sind nämlich dazu verpflichtet, taggenaue Krankschreibungen auszustellen. Kommt es zu dem Fall und es steht ein spätes Datum auf dem Krankenschein, können Sie dies nicht mehr rückgängig machen und haben unentschuldigt auf Arbeit gefehlt.

Wie und wo krank melden?

Außerdem ist es möglich, dass Ihr Chef bereits konkrete Vorgaben gemacht hat, wie Sie sich krankschreiben sollen. Hier stehen zumeist Fax, E-Mail und Anruf zur Verfügung. Im Hinblick auf den Anruf sollten Sie im Krankheitsfall die richtige Telefonnummer zur Hand haben und den dafür autorisierten Stellvertreter für Ihren Arbeitgeber sprechen.

Folglich ist es nicht ausreichend, einfach nur einem Kollegen Bescheid zu geben, dass man krank ist. Darüber hinaus geben Sie Ihren Krankenschein in der Personalabteilung ab. Auch wenn dieser nicht am richtigen Ort, aber dennoch rechtzeitig vorliegt, kann es zu erheblichen Problemen und Ungereimtheiten kommen. Wir raten Ihnen dazu, diese dringlichst zu vermeiden.

Wie man sich richtig krank schreibt: Was tun bei zu später Krankschreibung?

Im ersten Fall droht die Abmahnung. Schließlich haben Sie einen Pflichtverstoß begangen und unentschuldigt gefehlt. Kommt es in der Folge zu mehreren Abmahnungen, kann Ihr Chef eine Kündigung aussprechen. Gerade wenn 3-4 dieser Einträge auf Ihrem Konto prangern, sollten Sie sich Gedanken machen. Obendrein dürfen das Unternehmen und der Chef auch ihren Lohn einbehalten, bis zu dem Tag an dem der tatsächliche Krankenschein vorliegt.

Wie richtig krank schreiben, wenn Kinder krank sind?

Auch hier geben Sie Ihrem Chef unverzüglich Bescheid, was passiert ist. Sie unterrichten Ihren Vorgesetzten darüber, dass Sie heute nicht auf Arbeit erscheinen. Dazu gehen Sie mit Ihrem Kind zum Kinderarzt, der wiederum eine Krankenbescheinigung ausstellt, die Sie direkt beim Arbeitgeber abgeben. Hier haben wir es nicht mit dem üblichen gelben Schein zu tun, sondern mit einer spezifischen Bescheinigung, die Bezug auf den Pflegebedarf der Kinder nimmt. So unterscheiden sich auch die Fristen im Hinblick auf den Krankenschein. Dennoch gilt es, diese nicht zu stark zu strapazieren.

Wie richtig krank schreiben über Monate?

Jeder Angestellte erhält in den ersten sechs Wochen vom Chef seinen Lohn wie gewohnt weiter. Danach setzt das Krankengeld ein, das Sie von der Krankenkasse erhalten. Das ist nicht mehr der volle Satz, dennoch eine Absicherung, um keine finanziellen Schwierigkeiten zu bekommen. Doch auch diese Fortzahlung ist an eine rechtzeitige Abgabe der Krankenscheine gebunden.